Gefährliche Körperverletzung §224 StGB
Gefährliche Körperverletzung
10. Juni 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, seine Freundin in Berlin-Schöneberg geschlagen und später in Griechenland mit heißem Kaffee verbrüht zu haben. Aufgrund dessen wurde unser Mandant in dem Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von fast 6.000 € verurteilt. Sodann beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dieser Angelegenheit.
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9. Mai 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte in stark alkoholisiertem Zustand die Wohnungstür seiner Nachbarin in Berlin-Neukölln eingetreten, weil die Nachbarin ihn zuvor provoziert hatte. Später beleidigte unser Mandant die herbeigerufenen Polizeibeamten und ließ sich auf eine Rangelei mit den Beamten ein, in deren Folge er auch einen schweren Stuhl auf die Polizisten warf, um diese zu verletzen. Jedoch wurde unser Mandant überwältigt und festgenommen. Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen unseren Mandanten eingeleitet und schließlich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht anberaumt.
21. April 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nach dem Aufenthalt in einem Club in Berlin-Prenzlauer Berg kam es zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen von Heranwachsenden, in die auch unser Mandant involviert war. Bei der Auseinandersetzung schlugen und traten die Beteiligten aufeinander ein, einer Beteiligten wurde dabei die Nase gebrochen, mehrere Personen wurden ins Krankenhaus eingeliefert. Unser Mandant wurde schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mehrere Zeugen hatten unseren Mandanten auf einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage wiedererkannt und konnten seine Beteiligung an der körperlichen Auseinandersetzung genau beschreiben.
12. April 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Nachbar unserer Mandantin erstattete Anzeige bei der Polizei und gab dort zu Protokoll, unsere Mandantin habe ihm mit einem Laubbläser Dreck ins Gesicht gepustet und dadurch am Auge verletzt. Unsere Mandantin hatte sich in dem Ermittlungsverfahren zunächst selbst verteidigt und aufgrund der Vorladung als Beschuldigte gegenüber den Ermittlungsbehörden eigene teilweise belastenden Erklärungen abgegeben. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel erlies einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, in dem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe von fast 3.000 € verurteilt wurde. Dagegen wurde Widerspruch erhoben.
22. März 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Ein Nachbar hatte unseren Mandanten angezeigt und beschuldigt, ihn mit einem stark reizenden Tierabwehrspray attackiert zu haben. Anlass dafür war nach Aussage des Nachbarn eine belanglose Meinungsverschiedenheit wegen eines abgelegten Stückes Obst.
28. Januar 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Anklageschrift zugestellt. In der Anklageschrift wurde unseren Mandanten an vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten das vermeintliche Tatopfer in Berlin Neukölln auf offener Straße verprügelt zu haben. Gemeinsam sollten unser Mandant und sein Bekannter solange auf das vermeintliche Tatopfer eingeschlagen haben, bis dieses zusammengebrochen ist.
12. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt.Unser Mandant arbeitet als Filialleiter eines Supermarktes in Berlin-Mitte. Als er einen Kunden bemerkte, der möglicherweise einen Diebstahl beging, bat er ihn gemeinsam mit dem mitangeklagten Ladendetektiv in sein Büro.
27. Juni 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte seine Ex-Freundin zunächst beleidigt und später auf offener Straße angegriffen und ihr mehrere Schläge und Fußtritte - auch gegen den Kopf - versetzt. Die Anklage lautete unter anderem auf gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, die durch eine das Leben gefährdende Behandlung gekennzeichnet sein sollten (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB). Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten, der sich in der ersten Instanz noch selbst verteidigte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung.
21. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von seiner Ex-Lebensgefährtin beschuldigt, sie beleidigt und mit einem Messer an der Hand verletzt zu haben. Darüber hinaus gab die Frau bei der Polizei an, über viele Jahre von unserem Mandanten geschlagen und gedemütigt worden zu sein, womit sie unseren Mandanten schwer belastete.Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von unserem Mandanten mit der Verteidigung beauftragt worden war, nahm er Kontakt zur Staatsanwaltschaft Limburg auf und forderte die Ermittlungsakte an.