Gefährliche Körperverletzung §224 StGB
Gefährliche Körperverletzung
16. Januar 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
An einem Abend soll unser Mandant drei verschiedene Personen körperlich angegriffen haben. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung in einer Bar in Berlin-Kreuzberg gewesen sein, bei welcher unser Mandant einen anderen Gast provoziert und ins Gesicht geschlagen haben soll. Aus diesem Grund soll ein Sicherheitsmitarbeiter unseren Mandanten aus der Bar verwiesen haben, weshalb unser Mandant diesem mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben soll. Dem Sicherheitsmitarbeiter soll ein weiterer Zeuge zur Hilfe herbeigeeilt sein. Diesen Zeugen soll unser Mandant mit einer zerbrochenen Glasflasche angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
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17. Oktober 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Angezeigt wurde unser Mandant von seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die behauptete, unser Mandant hätte sie geschlagen und geschubst.
1. August 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen ermittelte gegen unsere Mandantin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Bei einer politischen Veranstaltung soll sie der dortigen Rednerin mit einem Laserpointer in das Gesicht geleuchtet und dabei deren Verletzungen gebilligt haben.
14. Februar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, da er in eine Kneipenschlägerei in den frühen Morgenstunden in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. So soll er der Zeugenaussage einer Frau zufolge sowohl zugeschlagen, getreten als auch mit Stühlen geworfen haben. Auch soll er einer Person eine Flasche über den Kopf gezogen haben und als diese bewusstlos zu Boden ging, soll er mit zwei weiteren Beteiligten weiter gegen den Kopf der Person getreten haben.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Als er mit seinem Kampfhund zu einer kurzen Gassi-Runde unterwegs gewesen war, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem anderen Spaziergänger gekommen. Infolge dieser Auseinandersetzung soll unser Mandant seinen Hund dann auf den Spaziergänger gehetzt haben, damit dieser die Person beißen konnte. Auch soll unser Mandant den Spaziergänger geschlagen haben.
6. November 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung nach mehreren Familienangehörigen mit Gegenständen geschlagen und ihre schwerkranke Großmutter geschubst und dadurch zu Fall gebracht zu haben. Aufgrund dieses Verhaltens wurde unsere Mandantin von ihren Familienangehörigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und falscher Verdächtigung angezeigt.
1. November 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihm wurde vorgeworfen, eine andere Person mit einem Messer in den Rumpfbereich gestochen und diesen dadurch nicht unerheblich verletzt zu haben. Unser Mandant soll in Berlin-Hellersdorf zunächst provoziert und in eine verbale Auseinandersetzung mit zwei weiteren Personen geraten sein. Die Situation eskalierte dann als unser Mandant von den beiden Personen angegriffen wurde. Als Reaktion auf die Angriffe holte unser Mandant ein Messer hervor und stach damit auf eine der beteiligten Personen ein. Beide ergriffen daraufhin die Flucht.
13. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, weil er von der Polizei gesucht wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant dem vermeintlichen Liebhaber seiner Lebensgefährtin gerade mit einem Messer in den Bauch gestochen und schwer verletzt hatte. Als Strafverteidiger wandte sich Rechtsanwalt unverzüglich telefonisch an die Polizei. In dem Gespräch wurde Rechtsanwalt Dietrich klar, dass man unseren Mandanten wohl verhaften wollte. Insbesondere wies die Beamtin darauf hin, dass unser Mandant keinen Wohnsitz habe.
16. August 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Pforzheim ermittelt, weil er im Verdacht stand, einer anderen Person körperlichen Schaden zugefügt zu haben. So soll unser Mandant zusammen mit zwei Freunden auf einen anderen Mann eingeschlagen- und getreten haben. Das gesamte Geschehen konnte von zwei Zeugen beobachtet werden, wobei lediglich einer der beiden eine Aussage bei der Polizei machte. Nachdem unserem aus Berlin stammenden Mandanten eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen gefährlicher Körperverletzung zugestellt worden war, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.
Die Berliner Polizei ermittelte gegen unsere Mandantin, nachdem diese bei einer Fahrkartenkontrolle auf dem Bahnhof Marzahn keinen Fahrausweis vorlegen konnte. Unsere Mandantin wurde durch die Kontrolleure aufgrund der Schwarzfahrt aufgefordert, die S-Bahn zu verlassen und sich auszuweisen. Auf dem Bahnhof Marzahn hat unsere Mandantin der Kontrolleurin ihre aus Metall bestehende Trinkflasche ins Gesicht geschlagen. Die Kontrolleurin erlitt hierdurch mehrere Verletzungen im Gesicht. An der Flucht wurde unsere Mandantin von weiteren Kontrolleuren gehindert. Aufgrund des Vorfalls wurde ein Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung, Schwarzfahren und gefährlicher Körperverletzung geführt.