Bedrohung § 241 StGB
Bedrohung
5. November 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte für 500,00 - ca. 50 Gramm Marihuana erworben, um damit Handel zu treiben. Im Rahmen einer durchgeführten Hausdurchsuchung hatte unser Mandant das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unnötigerweise eingeräumt. Er hoffte, dass sich das Verfahren aufgrund seines umfassenden Geständnisses erledigen würde. Nach Erhalt der Anklageschrift beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich besprach nach erfolgter Akteneinsicht die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter und dem Staatsanwalt.
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