Sprengstoffexplosion
25. Oktober 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) stellte Anzeige und ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Zusammen mit einer anderen Person war unser Mandant in einem Auto kurz hinter der polnischen Grenze in Deutschland von Zollbeamten angehalten worden, nachdem diese einen Hinweis von einem vorbeifahrenden Transportfahrer erhalten hatten. So soll aus dem Auto, in dem sich unser Mandant aufhielt, eine Kunststofftüte geworfen worden sein. Darin enthalten waren mehrere Feuerwerkskörper, für die eine entsprechende Besitzberechtigung in Deutschland erforderlich ist. Eine solche konnten beide Insassen allerdings nicht vorweisen.
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