Verbotene Pornographie § 184 StGB
Verbotene Pornographie
25. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Lebensgefährtin angezeigt, da er sexuelle Privatvideos unsere Mandantin im Internet verbreitet haben soll. Die ehemalige Lebensgefährtin gab an, dass die Videos auf der Internetplattform Snapchat verbreitet werden würden. Durch Ermittlungen der Berliner Polizei konnte der verwendete Account vermeintlich unserem Mandanten zugeordnet werden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB eingeleitet.
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