Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
15. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Schuldnerin weigerte sich, vor einem Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Stattdessen alarmierte sie telefonisch unseren Mandanten, der sich kurze Zeit später beim Gerichtsvollzieher einfand. Mittlerweile hatte der Gerichtsvollzieher die Schuldnerin bereits verhaftet und wollte sie in die JVA überstellen. Hiergegen setzte sich die Schuldnerin zur Wehr, wobei unser Mandant die Schuldnerin unterstützte. Beiden gelang die Flucht. Aufgrund dieses Geschehens wurde gegen unseren Mandanten durch das Amtsgericht Zossen ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
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Untreue
Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Untreue gem. § 266 StGB. Unser Mandant hatte als Architekt gemeinsam mit einem anderen Architekten ein Architekturbüro. Dieses wurde als GbR geführt. Der andere Architekt hatte unseren Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Untreue angezeigt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Gelder von rund 100.000,00 € veruntreut zu haben. Belegt wurde dieser Vorwurf insbesondere durch Kontoauszüge, die Überweisungen auf das Konto unseres Mandanten belegten. Weiterhin wurden Zeugen benannt, die bestätigten, dass unser Mandant die Vorwürfe ihnen gegenüber eingeräumt habe.
Urkundenfälschung
Unsere Mandantin hatte mit mehreren gestohlenen EC-Karten 37 Einkäufe im Einzelhandel getätigt. Zum Teil hatte sie EC Kartenbelege mit falschem Namen unterschrieben. Es ist ein Schaden von mehr als 5.000,00 € entstanden. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage vor dem Schöffengericht in Berlin Tiergarten. Unserer Mandantin wurde gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Anklage vor dem Schöffengericht erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft Berlin von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren ausging.
Geschwindigkeitsverstoß
Das Verkehrszentralregister weist für unseren Mandanten 16 Eintragungen auf. Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er mit 27 km zu schnell in Berlin Treptow geblitzt worden ist.
Schwere Körperverletzung
4. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In Berlin-Neukölln hatte es Streit zwischen zwei Familien gegeben. Nach den Ermittlungen der Polizei soll ein Angehöriger unserer Mandantin seinen Nachbarn unter Druck gesetzt haben, indem er ihn zur Zahlung eines Schutzgeldes aufgefordert haben soll. Als der Nachbar diese Erpressung nicht hinnehmen wollte, sei die Situation eskaliert, woraufhin mehrere Familienmitglieder den Nachbarn planmäßig angegriffen haben sollen, der schließlich hinter einer Tür Schutz suchte. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem großen Messer mehrfach auf diese Tür eingeschlagen zu haben, um den Nachbarn zu verletzen. Es gab nach der Auseinandersetzung mehrere verletzte Personen und zudem mehrere Zeugen, die den Streit zwischen den Familien beobachtet hatten.
Diebstahl
Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.
Falschaussage Meineid
20. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin bekam vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt. Ihr wurde vorgeworfen ihre Stellung als Geschäftsführerin in mehrerer Gesellschaften nicht offen gelegt zu haben. Umgehend wendete sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakten an.
Vergewaltigung
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem Mitangeklagten nachts eine Frau in einem Park in Berlin Kreuzberg über einen längeren Zeitraum vergewaltigt zu haben. Die beiden Angeklagten hatten bereits im Ermittlungsverfahren ohne anwaltliche Beratung sich widersprechende Einlassungen gegenüber der Polizei abgegeben. Deshalb erfolgte die Anklage vor dem Landgericht Berlin.
Nötigung
Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.
Räuberische Erpressung
5. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten. Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben.