Betrug
22. Oktober 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin war Anzeige wegen Warenbetrugs erstattet worden, da sie über eBay-Kleinanzeigen CDs als Originalware verkauft haben soll, obwohl sich diese als nicht originale Reproduktionen herausgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs gegen unsere Mandantin ein. Daraufhin suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall.[nbsp]
Weiterlesen »
Betäubungsmittelstrafrecht
21. Oktober 2024 / 16. Januar 2025 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin ein Verfahren wegen des Erwerbes von Betäubungsmitteln geführt. Im Rahmen einer Handydatenauswertung in einem gesonderten Verfahren war eine Unterhaltung sichergestellt worden, in der unsere Mandantin, nach Ansicht der Polizei, von einer Person über den Nachrichtendienst Facebook-Messenger Betäubungsmittel erworben haben soll.
Rechtsgebiete
13. Oktober 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, nachdem er in eine Schlägerei auf einem U-Bahn Gleis verwickelt gewesen war. Zwischen unserem Mandanten und 3 weiteren Personen war es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, die dann zu einer Schlägerei ausgeartet war. Alle Beteiligten erlitten Verletzungen, wobei sich einer der Beteiligten aufgrund zahlreicher Schläge gegen den Kopf mehrfach übergeben musste. Eine Zeugin hatte den Vorfall beobachtet und unseren Mandanten als Aggressor der Schlägerei beschrieben. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich darum, die Verteidigung in seinem Fall zu übernehmen.[nbsp]
Sachbeschädigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit drei weiteren Personen Graffitis an Hauswände in Berlin-Kreuzberg gesprüht zu haben. Ein Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und sofort die Polizei verständigt. Unser Mandant und die drei weiteren Personen wurden von den Polizeibeamten dann einige Straßen weiter angetroffen. Bei einigen Teilnehmern der Gruppe konnten frische Farbanhaftungen an den Händen sowie Farbdosen im Rucksack festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher gegen alle Teilnehmer der Gruppe, einschließlich unseres Mandanten, ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall.[nbsp]
5. Oktober 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs geführt. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über eine Internetplattform ein persönliches Treffen mit sexuellen Dienstleistungen angeboten haben. Hierfür soll sie von dem Besteller der sexuellen Dienstleistungen bereits im Voraus Gutscheine eines Online-Händlers erhalten haben, ohne jedoch die sexuellen Dienstleitungen erbracht zu haben. Ermittlungen bei dem Online-Händler hatten ergeben, dass die Gutscheine für Bestellungen eingelöst worden waren. Der Wert der bestellten Waren hatte den Wert der Gutscheine jedoch überstiegen, weshalb der restliche Teil mit einer Kreditkarte bezahlt worden war. Es hatte sich herausgestellt, dass diese Teilzahlung durch die Kreditkarte unserer Mandantin erfolgt war.
Urkundenfälschung
Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle in einem Zug einen manipulierten Fahrschein vorgelegt zu haben, um zweimal von einer Vergünstigung der Deutschen Bahn profitieren zu können. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.[nbsp]
Diebstahl
30. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Amtsanwaltschaft Berlin erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen Diebstahls, da unsere Mandantin aus einem Drogeriemarkt auf dem Alexanderplatz verschiedene Gegenstände entwendet hatte. Mit der Anklageschrift suchte unsere Mandantin daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unsere Mandantin in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits überwiegend wegen Diebstahls in fast 30 Fällen verurteilt worden war und es zwei offene Bewährungen gab.[nbsp]
Handeltreiben Drogen
21. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unser Mandant soll von einem Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er einer anderen Person in Berlin- Lichterfelde Marihuana verkauft hat. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall.[nbsp]
Körperverletzung
Unser Mandant war in einem Park in Berlin-Mitte spazieren gewesen und hatte beobachtet, wie sich ein Pärchen stritt. Er konfrontierte die männliche Person, packte ihn am Mantelkragen und wedelte zunächst mit seiner geschlossen Faust. Anschließend soll es zwischen den beiden zu einer Schlägerei gekommen sein, die von anderen Spaziergängern beobachtet und bei der Polizei gemeldet wurde. Erst als die Polizei eintraf, konnte die Schlägerei aufgelöst werden. Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, weshalb er sich an Rechtsanwalt Dietrich wandte und ihn um rechtlichen Beistand bat.[nbsp]
Vergewaltigung
14. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung gemäß § 177 StGB nachdem er von einer weiblichen Person angezeigt worden war. Unser Mandant war als Kellner in einer Bar in Berlin-Kreuzberg angestellt, wo er die Frau kennenlernte. Nachdem sich unser Mandant und die Frau den Abend über gut verstanden hatten, bat die Frau unseren Mandanten, sie zu massieren. Dies tat unser Mandant sodann auch gleich in einem Nebenraum der Bar. Gegenüber der Polizei gab die Frau an, unser Mandant sei während der Massage dann gegen ihren Willen in sie eingedrungen. Als unser Mandant durch die Polizei über den Tatvorwurf unterrichtet wurde, bestritt er, mit der Anzeigenerstatterin Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Im Rahmen einer DNA-Auswertung wurde jedoch festgestellt, dass sich Sperma unseres Mandanten im Genitalbereich der Anzeigenerstatterin befunden hat.