Betrug
20. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde durch einen Bekannten gefragt, ob er auf sein Konto Geld überweisen lassen könnte. Der aus Afrika stammende flüchtige Bekannte gab gegenüber unserem Mandanten an, dass er in Deutschland kein Konto eröffnen könne. Mit dem Geld wollte der Bekannte Autos in Deutschland kaufen und diese nach Afrika ausführen. Unser Mandant wollte seinem Bekannten helfen und stellte deshalb seinem Bekannten seine Kontodaten zur Verfügung. Auf das Konto unseres Mandanten gingen dann zwei Überweisungen von insgesamt fast 50.000 € ein. Unser Mandant war überrascht, als er einen Brief von der Polizei erhielt, in welchem ihm als Beschuldigter vorgeworfen wurde, einem anderen bei dessen gewerbsmäßigen Betrug Hilfe geleistet zu haben.
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Gefährliche Körperverletzung
13. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, weil er von der Polizei gesucht wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant dem vermeintlichen Liebhaber seiner Lebensgefährtin gerade mit einem Messer in den Bauch gestochen und schwer verletzt hatte. Als Strafverteidiger wandte sich Rechtsanwalt unverzüglich telefonisch an die Polizei. In dem Gespräch wurde Rechtsanwalt Dietrich klar, dass man unseren Mandanten wohl verhaften wollte. Insbesondere wies die Beamtin darauf hin, dass unser Mandant keinen Wohnsitz habe.
Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten des gemeinschaftlichen Betrugs in zehn Fällen an. So soll er sich an den Tathandlungen des Mitangeklagten durch den Weiterverkauf von Handys beteiligt haben. Der Mitangeklagte soll dabei in verschiedenen Shops eines Mobilfunkanbieters im Berliner Raum Mobilfunkverträge abgeschlossen haben, woraufhin er zehn Handys erhalten haben soll. Unser Mandant soll dann die erhaltenen Handys von dem Mitangeklagten ab- und anschließend weiterverkauft haben. Diese Handlungen sollen beide bewusst zusammenwirkend ausgeführt haben.
Nötigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine andere Person im Straßenverkehr mit einer Schreckschusswaffe bedroht zu haben. So soll unser Mandant in Berlin-Kreuzberg den Versuch einer anderen Person, die Fahrspur zu wechseln, dadurch verhindert haben, dass er schnell beschleunigte und so den nötigen Platz für einen Wechsel blockierte. Die Fahrerin des anderen Autos musste daraufhin abrupt abbremsen. Es soll dann zu einer aggressiven verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die damit geendet haben soll, dass unser Mandant eine Schreckschusspistole zog, diese in Richtung der Fahrerin hielt und sie aufforderte, ihm Platz zu machen. Sofort meldete die Geschädigte den Vorfall bei der Polizei. Diese stellte unseren Mandanten kurze Zeit später in seinem Auto fest und sicherte im Zuge dessen die Schreckschusspistole. Hierfür konnte unser Mandant keinen Waffenschein vorweisen.
Betäubungsmittelstrafrecht
7. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des unberechtigten Besitzes von mehreren Ecstasy-Tabletten ermittelt. Die Tabletten waren von einer unbekannten Person zusammen mit unserem Mandanten gehörenden Gegenständen bei einer Polizeidienststelle in Berlin-Friedrichshain abgegeben worden. Nach einer entsprechenden Untersuchung der Tabletten wurde schließlich ein Verfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet, da als Ergebnis festgestellt worden war, dass es sich um Ecstasy handelt. Wegen der anderen Gegenstände, die unserem Mandanten gehörten, wurde bezüglich der Tabletten auf unseren Mandanten als deren Besitzer geschlossen.
Gegen unsere Mandantin war vom Hauptzollamt Berlin wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs ermittelt worden. Die Anzeige war vom Job Center bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin in Berlin Mitte gestellt worden. Unsere Mandantin hatte sich über einen Zeitraum von zwei Jahren zusammen mit ihrem Lebensgefährten und ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft befunden und in dieser Zeit Sozialleistungen erhalten. Weiterhin war sie als Leistungsempfängerin bzw. Vertreterin dieser Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Vorgeworfen wurde unserer Mandantin dann, dass sie Einkünfte, die ihr Lebensgefährte in der Zeit der Bedarfsgemeinschaft erzielte, gegenüber dem Job Center Mitte nicht angab und dadurch Überzahlungen erhielt.
Körperverletzung
Unser Mandant war von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angeklagt worden. So soll er seine damalige Lebensgefährtin mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit dem Tod bedroht haben. Vom Amtsgericht Tiergarten war unser Mandant dafür zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Auch wegen weiterer Gewaltdelikte musste sich unser Mandant in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich verantworten.
Rechtsgebiete
30. August 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen des sensiblen Tatvorwurfs der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB wurde gegen unseren Mandanten von der Staatsanwaltschaft Halle ermittelt. So soll er in Magdeburg über einen kurzen Zeitraum eine Datei, die kinderpornographische Inhalte enthielt, in einem Internet-Netzwerk mehrere Male anderen zum Download angeboten haben. Um die entsprechende Datei zu Beweiszwecken zu sichern, war bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung durch das Amtsgericht Halle angeordnet worden. Dabei wurden mehrere USB-Sticks, SD-Karten und ein Laptop sichergestellt.
Diebstahl mit Waffen
Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin ermittelt, weil sie in einem Kaufhaus in Berlin-Mitte mehrere Elektronikartikel entwendet haben soll. So soll sie von einem Ladendetektiv dieses Kaufhauses dabei beobachtet worden sein, wie sie zusammen mit einem Freund -[nbsp] der während des Geschehens Ausschau nach Zeugen hielt – Speichermedien und andere Kleinartikel in ihrem Einkaufsbeutel verstaut haben soll. Um die entsprechenden Sicherungsetikettierungen zu entfernen, soll unsere Mandantin zusätzlich einen Seitenschneider bei sich geführt haben. An der Ladenkasse löste dann die den Alarm aus und unsere Mandantin und ihre Begleitung wurden durch den Ladendetektiv gestellt. Nachdem die Polizei erschienen war, die Personalien festgestellt und die Waren an das Kaufhaus zurückgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin vor Ort entlassen.
Diebstahl
Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Görlitz wegen versuchten Diebstahls ermittelt, da er versucht haben soll, ein Lamm von einer Weide mitzunehmen. So soll unser Mandant über einen Maschendrahtzaun gestiegen sein, ein blökendes Lamm ergriffen und es Richtung Zaun getragen haben. Beim Übersteigen des Zaunes soll dieser beschädigt worden sein, wodurch unserem Mandanten auch eine Sachbeschädigung sowie ein Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde. Das gesamte Geschehen wurde von mehreren Zeugen, die in einer Werkstatt in unmittelbarer Nähe gearbeitet haben, beobachtet. Sie gaben gegenüber der Polizei an, unser Mandant hätte versucht, das Lamm über die Weidegrenzen hinweg mitzunehmen und für sich zu behalten.