Gefährliche Körperverletzung
26. Juli 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, in Berlin Spandau eine gefährliche Körperverletzung und Bedrohung begangen zu haben. Im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung soll unser Mandant einen Nachbarn mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung misshandelt haben und ihn danach noch mit dem Leben bedroht haben.
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Freiheitsberaubung
Unser Mandant wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Beleidigung, Nötigung und Freiheitsberaubung angezeigt. So soll er seiner damaligen Geschäftspartnerin in Zossen damit gedroht haben, sie wegen Diebstahls anzuzeigen, ihr bei einer anderen Gelegenheit die Fahrt vom Firmengelände versperrt und ihr die Möglichkeit genommen haben, einen Konferenzraum zu verlassen. Die Ermittlungen wurden zunächst an die Polizei Berlin für die weitere Ermittlungsführung abgegeben. Nachdem die Ermittlungen angeschlossen waren erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung, mit der er sich an Rechtsanwalt Dietrich wandte.
Diebstahl
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen einen Ladendiebstahl in Berlin-Prenzlauer Berg begangen zu haben. So soll sie in einem Supermarkt mehrere Lebensmittel in einen Einkaufsbeutel gesteckt haben. Diesen Einkaufsbeutel wiederum soll unsere Mandantin dann in ihrem Rucksack deponiert haben. An der Ladenkasse soll sie den restlichen Inhalt ihres Einkaufswagens bezahlt haben, nicht jedoch die versteckten Waren in ihrem Rucksack. Das Geschehen wurde vom Ladendetektiv des Supermarkts, der unsere Mandantin anschließend auch stellte, beobachtet. Ein Hinzuziehen der Polizei Berlin war nicht nötig, da unsere Mandantin die Waren freiwillig herausgab. Gleichwohl erhielt sie eine Anzeige wegen Ladendiebstahls.
Tatbestände BtMG
Bei unserem Mandanten in Berlin-Neukölln war auf Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten eine Wohnungsdurchsuchung von der Polizei Berlin durchgeführt worden. Es bestand der Verdacht, dass unser Mandant mit unterschiedlichen Betäubungsmitteln Handel treiben würde. Hintergrund des Verdachts war, dass er als Besteller einer nicht mehr geringen Menge Amphetamine (Speed) in Erscheinung getreten sein soll. Er soll die Drogen dabei über die Internetplattform „Shiny Flakes“ bestellt haben. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Betreiber dieser Plattform waren mehrere Bestelllisten sichergestellt worden.
19. Juli 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Er soll einer anderen Person zusammen mit einem Freund Stichverletzungen und Platzwunden durch das Verwenden eines Messers bzw. eines Baseballschlägers in Berlin-Moabit zugefügt haben. Die Verletzungen entstanden dabei sowohl im Kopf- als auch im Beinbereich. Durch Hilfe- sowie Schmerzensschreie wurden insgesamt drei Zeugen auf das Geschehen aufmerksam, die unabhängig voneinander die Polizei und einen Krankenwagen alarmierten.
Exhibitionismus
Weil von der Polizei Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen gemäß § 183 StGB gegen ihn geführt wurde, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Großen Tiergarten in Berlin bei heruntergelassener Hose an seinem Genital manipuliert zu haben. Dabei soll er explizit zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwei Frauen angeguckt haben und seine Handlungen fortgesetzt haben.
Mord Totschlag
Gegen unseren Mandanten war von der Bernauer Polizei ein Ermittlungsverfahren zunächst wegen versuchten Totschlags geführt worden. Er soll in Bernau zwei andere Personen mit einem Baseballschläger aus fremdenfeindlichen Motiven angegriffen haben. Unser Mandant soll sich dabei an die beiden aus Osteuropa stammenden Personen angeschlichen und unvermittelt mit dem Baseballschläger einem der beiden mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Den anderen soll unser Mandant mit dem Schläger am Arm getroffen haben, bevor sich die beiden gegen unseren Mandanten zur Wehr setzen konnten. Im Zuge dieser Abwehr ist unser Mandant selbst stark in Mitleidenschaft geraten und hatte sich erheblich am Kopf verletzt. Dass unser Mandant dabei von den beiden zuvor angegriffenen Personen mehrfach mit dem Baseballschläger geschlagen wurde, konnte ein unbeteiligter Zeuge bestätigen.
Urkundenfälschung
11. Juli 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung auf. Er soll bei einer Fahrtkartenkontrolle in Richtung S-Bahnhof Röntgental mit einem manipulierten Fahrschein angetroffen worden sein. Der Fahrschein soll dabei in der Art und Weise bearbeitet worden sein, dass unser Mandant den vorherigen Stempel wegradiert haben soll, um dort anschließend einen neuen und gültigen Stempel zu platzieren.
Körperverletzung
Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Die Polizei war von der Lebensgefährtin unseres Mandanten gerufen und mit mehreren Hämatomen im Gesichtsbereich sowie mit Kopf- und Nackenschmerzen auf der Straße vor der gemeinsamen Wohnung in Berlin-Oberschöneweide angetroffen worden. Laut Aussage der Lebensgefährtin gegenüber der Polizei soll unser Mandant sie aufgrund eines Streits mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.
Anbau Drogen
Bei unserer im Märkischen Viertel lebenden Mandantin war ein Wohnungsdurchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des Anbaus und Besitzes von Cannabis vollstreckt worden. Im Rahmen dieser Durchsuchung konnten mehrere Cannabispflanzen auf dem Balkon und weitere in diesem Zusammenhang stehende Materialien wie Anbauequipment und Verpackungsmaterial sichergestellt werden. Die Cannabismenge betrug insgesamt über 300 Gramm.