Körperverletzung
3. März 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Während der Durchführung einer Fahrscheinkontrolle in der U3 von Plärrer Richtung Gustav Adolf-Straße in Nürnberg wurden unser Mandat und sein Sohn von den Kontrolleuren angesprochen. Im weiteren Verlauf der Fahrkontrolle kam nach Mitteilung der Kontrolleure unser Mandat den Anweisungen der Kontrolleure nicht nach. Nachdem unser Mandant mit den Kontrolleuren aus dem Zug ausgestiegen ist, soll er versucht haben aus dem Bahnhof zu flüchten. Die Kontrolleure verfolgten unseren Mandanten und es kam im Rahmen dieser anschließenden körperlichen Auseinandersetzungen zu Verletzungen eines Kontrolleurs. Unser Mandant wehrte er sich nach Mitteilung des Kontrolleurs, heftig, um eine Aufnahme seiner Personalien zu verhindern. Der Kontrolleur gab gegenüber der Polizei an, dass sein Mittelfinger der rechten Hand aufgrund der körperlichen Auseinandersetzung verstaucht und angeschwollen sei und sich am linken Fuß ein Bluterguss gebildet habe. Weitere Kontrolleure bestätigten die Verletzungen des Kontrolleurs. Die Polizei beschuldigte deshalb unseren Mandanten wegen Körperverletzung und Schwarzfahren.
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Erschleichung von Leistungen
27. Februar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Oftmals lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben und sich von einer Verurteilung nicht einschüchtern zu lassen. Diese Erfahrung konnte auch unsere Mandantin machen, die in 18 Fällen schwarzgefahren war und daraufhin einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten erhielt. Mit dem Strafbefehl wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der umgehend Einspruch einlegte und Akteneinsicht beantragte. In der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung wollte das Gericht das Strafverfahren trotz jeglicher Bemühungen von Rechtsanwalt Dietrich nicht gegen eine Geldauflage einstellen. Stattdessen wurde unsere Mandantin vom Amtsgericht zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 €, insgesamt 900,00 €, verurteilt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen das Urteil Berufung ein.
Besitz Drogen
Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung wegen unzulässigen Lärms sind in einer Wohnung in Leipzig Betäubungsmittel festgestellt worden. In der daraufhin veranlassten Durchsuchung der Wohnung, in der sich neben sieben weiteren Personen auch unser Mandant befand, wurden mehrere Tütchen mit Cannabis, Ecstasy und Amphetaminen gefunden. Die Polizei stellte die aufgefundenen Verpackungen der Betäubungsmittel sicher, um diese mit der DNA aller in der Wohnung anwesenden Personen abzugleichen. Durch dieses Verfahren konnte ein in dem Schuh unseres Mandanten aufgefundene Tütchen mit Betäubungsmitteln unserem Mandanten zugeordnet werden. Die übrigen aufgefundenen Verpackungen mit Betäubungsmitteln befanden sich auf dem Wohnzimmertisch, zu dem alle acht Personen Zugriff hatten. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geführt.
Betrug
Ein Zeuge erstattete bei der Polizei wegen missbräuchlicher Verwendung einer Kreditkarte Anzeige. Eine unbekannte Person habe von seinem Konto aus eine Überweisung in Höhe von 3.000,00 € getätigt. Das Geld wurde von dem Konto des Zeugen abgebucht und auf das Konto unserer Mandantin überwiesen. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Kreditkartenbetrugs gegen unsere Mandantin.
Kinderpornografie
22. Februar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Über eine Internetseite soll unser Mandant mit der damals 15-jährigen Zeugin an drei unterschiedlichen Tagen Treffen vereinbart und sexuelle Handlungen gegen Entgelt vollzogen haben. Da die Ermittlungsbehörde davon ausging, dass unser Mandant von dem minderjährigen Alter der Zeugin gewusst, oder dieses zumindest billigend in Kauf genommen hat, wurde unserem Mandanten der sexuelle Missbrauch einer Jugendlichen vorgeworfen.
Ladendiebstahl
Unsere Mandantin wurde in einem Berliner Einkaufszentrum durch einen Ladendetektiv dabei beobachtet, Kleidungsstücke verschiedener Modeketten eingesteckt zu haben. Aus diesem Grund wurde ihr noch vor Ort durch die herbeigerufenen Polizeibeamten der Tatvorwurf des Ladendiebstahls eröffnet. Nach anfänglichem Zögern hatte unsere Mandantin hierbei zugegeben, die Ware in den Filialen der Modeketten entwendet zu haben.
Sachbeschädigung
Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung geführt, da sie mutwillig gegen die Hauseingangstür ihres Mehrfamilienhauses getreten haben soll, wodurch diese beschädigt wurde. Angezeigt wurde sie von ihrem Nachbarn, der den Vorfall beobachtet haben soll.
Gefährliche Körperverletzung
14. Februar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, da er in eine Kneipenschlägerei in den frühen Morgenstunden in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. So soll er der Zeugenaussage einer Frau zufolge sowohl zugeschlagen, getreten als auch mit Stühlen geworfen haben. Auch soll er einer Person eine Flasche über den Kopf gezogen haben und als diese bewusstlos zu Boden ging, soll er mit zwei weiteren Beteiligten weiter gegen den Kopf der Person getreten haben.
Anbau Drogen
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelte gegen unsere Mandantin wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes, da sie gemeinsam mit ihrem Mitbewohner auf dem Balkon Marihuana angebaut haben soll. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Polizeibeamten eine Bong, eine Feinwaage sowie Marihuana aufgefunden.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Als er mit seinem Kampfhund zu einer kurzen Gassi-Runde unterwegs gewesen war, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem anderen Spaziergänger gekommen. Infolge dieser Auseinandersetzung soll unser Mandant seinen Hund dann auf den Spaziergänger gehetzt haben, damit dieser die Person beißen konnte. Auch soll unser Mandant den Spaziergänger geschlagen haben.