Nachstellung
24. Juli 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten lief ein Strafverfahren der Amtsanwaltschaft Berlin wegen Nachstellung (Stalking) und Hausfriedensbruch. Unser Mandant soll unbefugt in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin eingedrungen sein und dort Pralinen für diese abgelegt haben. Auch soll er sie immer wieder gegen ihren Willen kontaktiert haben. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich.
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Straftaten gegen die Staatsgewalt
Unser Mandant ist als Übersetzer tätig. Nachdem ihm von einer Bundesbehörde mehrere Urkunden zur Übersetzung überlassen worden waren, die unser Mandant trotz zahlreichen Aufforderungen nicht zurückgegeben hatte, erließ das Amtsgericht Tiergarten gegen ihn einen Strafbefehl wegen Verwahrungsbruchs, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.000,00 € festgesetzt wurde. Unser Mandant hatte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich gewandt und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt.
Urkundenfälschung
Die Mutter unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser unter Vorlage gefälschter Einkommensnachweise einen Finanzierungskaufvertrag über ein Fahrzeug im Wert von über 30.000,00 € abgeschlossen hatte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt wurde. Hintergrund dessen war, dass unser Mandant ein Fahrzeug erworben hatte und dieses nach Berlin überführen wollte. Hierzu soll er ein selbst hergestelltes Überführungskennzeichen angebracht und das Fahrzeug gebraucht haben, obwohl hierfür die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht bestand. Ihm wurde daher neben Urkundenfälschung auch der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. Zudem war unser Mandant vielfach vorbestraft.
Betrug
15. Juli 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von über 2.000,00 € wegen Betruges erlassen. Unser Mandant soll es unterlassen haben, der Agentur für Arbeit die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit mitzuteilen. Hierdurch soll er einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Höhe von beinahe 2.500,00 € erlangt haben. Deshalb hat [nbsp][nbsp]unser Mandant[nbsp] Rechtsanwalt Dietrich [nbsp]mit seiner Verteidigung beauftragt.
Kinderpornografie
Die Staatsanwaltschaft Berlin ist durch einen Hinweis einer Non-profit-Organisation auf unseren Mandanten aufmerksam geworden. Die Organisation sammelt Informationen über Straftaten, die im Zusammenhang mit Kindern stehen und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter. Unser Mandant soll eine kinderpornografische Bilddatei auf Facebook hochgeladen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher wegen Verbreitens von Kinderpornographie.
Diebstahl
6. Juli 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Arbeitgeber unseres Mandanten hatte Anzeige wegen Diebstahls in seinem Handyshop erstattet. Unser Mandant war Mitarbeiter dieses Handyshops und befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls an seinem Arbeitsplatz. Hintergrund der Anzeige durch seinen Arbeitgeber war zudem der Umstand, dass unser Mandant ein Mobiltelefon an eine Zeugin verkauft haben soll, dessen Seriennummer mit einem der gestohlenen Geräte übereinstimmte.
Steuerhinterziehung
Unser Mandant kontaktierte die Strafrechtskanzlei Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung ermittelte. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Käufer mit einer anderen Person einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen zu haben, wobei ein deutlich niedrigerer Kaufpreis in den Vertrag aufgenommen wurde, als der, der von den Parteien zuvor vereinbart wurde. Dadurch wären sowohl die Notarkosten als auch die Grunderwerbssteuer dementsprechend niedriger ausgefallen.
28. Juni 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs erhoben. Gemeinsam mit einer anderen Person soll er mehrere Mobilfunkverträge mit nicht existierenden Personen oder mit existierenden Personen ohne deren Einverständnis abgeschlossen haben, die in der Folge nicht bezahlt worden sein sollen. Unser Mandant soll dabei in der Absicht gehandelt haben, sich eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle zu verschaffen. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung.
Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) und Urkundenfälschung ermittelte. Er soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Bei der Fahrkartenkontrolle soll er dann eine verfälschte Fahrkarte vorgezeigt haben, bei der der ursprüngliche Gültigkeitszeitraum wegradiert worden war.