Verstoß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Betäubungsmittelstrafrecht
14. April 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen einer Postsendungsdurchsuchung im Postermittlungszentrum in Wuppertal war Cannabis sichergestellt worden. In dieses Zentrum gelangen Sendungen, die weder bei Absender noch bei Empfänger zugestellt werden konnten. Im Zuge dieser Durchsuchung stellte sich heraus, dass unser Mandant Adressat des Pakets gewesen sein soll. Wegen des Verdachts des Erwerbs von Cannabis wurde gegen unseren aus Berlin-Lichtenrade stammenden Mandanten daher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingeleitet.
Weiterlesen »
Anbau Drogen
16. Februar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Nachbarin unseres Mandanten hatte diesen bei der Polizei angezeigt. Sie warf ihm vor, dass er in seiner Wohnung in Berlin Spandau Cannabis anbauen würde. Bei ihrer Zeugenvernehmung schilderte sie ausführlich, wann sie den Anbau von Drogen wiederholt wahrgenommen habe.
Khat
22. November 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei einer Kontrolle am Flughafen Frankfurt am Main hatte der Zoll ein großes Paket aus Äthiopien sichergestellt, in dem sich mehr als 32 Kilogramm der Droge Khat befanden. Der Zoll ging davon aus, dass die Betäubungsmittel zum Zwecke des Handeltreibens bestellt worden waren. Daher leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ein. Dieser Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wird gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Weil das Paket auf den ersten Blick an den Sohn unseres Mandanten adressiert war, durchsuchte der Zoll zunächst dessen Wohnung. Jedoch stritt der Sohn jegliche Vorwürfe ab und lenkte den Verdacht auf seinen Vater, unseren Mandanten. Dieser habe für einige Zeit auch in der Wohnung seines Sohnes gewohnt und müsse demnach allein die Drogen bestellt haben.
Heroin
27. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen der Übergabe von Betäubungsmitteln geführt. Unser Mandant hatte einen Bekannten in der Justizvollzugsanstalt besucht. Nach der Verabschiedung wollte der Bekannte unseres Mandanten in seinen Haftraum zurückkehren. Zuvor wurde er von zwei Justizbeamten durchsucht. Dabei konnte u.a. eingepacktes Heroin in seinem Mund sichergestellt werden. Da sich unser Mandant zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb der Anstalt befand, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er hätte die Drogen in die Justizvollzugsanstalt gebracht und dem Bekannten übergeben.
Kokain Crack
13. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant suchte Anfang diesen Jahres Rechtsanwalt Dietrich auf, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Unserem Mandanten wurde der Vorwurf gemacht, er habe aus seiner Wohnung in Neukölln heraus mit Cannabis und Kokain gehandelt. Durch einen anonymen Hinweisgeber war der Polizei über einen durchdringenden Cannabisgeruch im Treppenhaus der Wohnung unseres Mandanten berichtet worden. Die Polizei hatte das Haus aufgesucht, sich Zugang zur Wohnung unseres Mandanten verschafft und dabei zwei Zeugen festgestellt. Es wurden nicht unerhebliche Mengen an Cannabis und Kokain sichergestellt. Unseren Mandanten hatten die Polizeibeamten nicht angetroffen. Einer der beiden Zeugen hatte mehrere Cannabisbeutel bei sich und eine nicht unerhebliche Menge Bargeld. Der andere Zeuge konnte nach der Feststellung seiner Identität vor Ort entlassen werden. Da unser Mandat Mieter der Wohnung war, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er handle aus seiner Wohnung heraus mit Betäubungsmitteln.
Besitz Drogen
Unser Mandant war von der Staatsanwalt Berlin angeklagt worden, in sieben Fällen Meth-Amphetamin erworben zu haben, ohne eine Erlaubnis hierfür zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging dabei den Aussagen des eigentlich Handeltreibenden nach, der unseren Mandanten als einen seiner Käufer angab. Unser Mandant soll bis zu sieben Mal bei ihm „Crystal Meth“ mit einem Gesamtwert von mehreren hundert Euro eingekauft haben.
Handeltreiben Drogen
18. September 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er über das Internet Amphetamine (MDMA) bestellt haben soll. Für die entsprechende Bestellung soll unser Mandant eine Plattform im Darknet genutzt haben. Der festgenommene Betreiber der Plattform hatte eine Liste erstellt, aus der hervorging, wer wann was bestellt hatte. Aus diesen Daten soll auch hervorgegangen sein, dass unser Mandant bis zu 7 Gramm Amphetamine bestellt haben soll. Daher erwirkte die Staatsanwaltschaft Darmstadt einen Durchsuchungsbeschluss gegen unseren Mandanten.
9. September 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, da er Methamphetamine über das Internet erworben haben soll. Im Rahmen von Ermittlungen gegen Betreiber einer Darknetplattform hatte zuvor das Landeskriminalamt Thüringen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gera diverse Datenträger der Betreiber sichergestellt. Durch deren Auswertung konnten mehrere Tausend Informationen über Besteller und deren Empfängeradressen festgestellt werden. Unter den Bestellern soll sich auch unser Mandant befunden haben.
31. Juli 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bis ins Jahr 2015 wurden über die Internetplattform „shiny flakes“ knapp eine Tonne Drogen gehandelt. Der Betreiber der Plattform wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Im Zuge der damaligen Ermittlungen wurden die Kundendaten des Online-Shops sichergestellt. Hierdurch wurde auch unser Mandant als Kunde von shiny flakes ermittelt. Er soll dort mindestens 400 g Amphetamin online erworben haben. Der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgelegte Grenzwert einer „nicht geringen Menge“ Amphetamine liegt bei 10 g Amphetaminbase. Dieser Grenzwert wäre hierbei weit überschritten worden. Die Ermittlungsbehörden gingen daher von einem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus. Im Rahmen der Ermittlungen durchsuchte die Polizei daraufhin die Wohnung unseres Mandanten.
7. Juli 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Mit der Vorladung als Beschuldigter einer Straftat aus dem Bereich des Betäubungsmittelgesetzes suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Wegen einer Wohnungsdurchsuchung, die bei unserem Mandanten in Berlin-Pankow stattfand, wurden mehrere Tütchen mit Cannabisprodukten als Zufallsfund sichergestellt. Grund der Wohnungsdurchsuchung war ein Ermittlungsverfahren gegen den Bruder unseres Mandanten gewesen.