Verstoß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Betäubungsmittelstrafrecht
28. November 2024 / 11. Dezember 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelte gegen unsere Mandantin wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes, da sie gemeinsam mit ihrem Mitbewohner auf dem Balkon Marihuana angebaut haben soll. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Polizeibeamten eine Bong, eine Feinwaage sowie Marihuana aufgefunden.
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20. November 2024 / 18. November 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Kontrolleinheit des Zollamtes hatte bei der Deutschen Post Kontrollen von Postsendungen durchgeführt und im Rahmen dessen ein an unsere Mandantin adressiertes Paket geöffnet und in diesem in einem Plastikbeutel verschweißte Drogen aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Unsere Mandantin wandte sich daher umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in ihrem Fall.
21. Oktober 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin ein Verfahren wegen dem Erwerb von Betäubungsmitteln geführt. Im Rahmen einer Handydatenauswertung in einem gesonderten Verfahren war eine Unterhaltung sichergestellt worden, in der unsere Mandantin, nach Ansicht der Polizei, von einer Person über den Nachrichtendienst Facebook-Messenger Betäubungsmittel erworben haben soll.[nbsp]
Handeltreiben Drogen
21. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unser Mandant soll von einem Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er einer anderen Person in Berlin- Lichterfelde Marihuana verkauft hat. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall.[nbsp]
25. August 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen einer Kontrolle einer aus dem Ausland kommenden an unseren Mandanten adressierten Postsendung bei der Post/DHL,[nbsp] wurde nach Mitteilung von Beamten des Hauptzollamtes Berlin Marihuana gefunden. Unser Mandant wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, indem er Marihuana im Ausland bestellt und nach Deutschland eingeführt hatte, einen Bannbruch begangen und gegen das Betäubungsmittelgesetz[nbsp] (BtMG) verstoßen zu haben. Unser Mandant nahm umgehend mit dem Anhörungsbogen des Zollamts Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf.[nbsp]
20. Juli 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Während einer Kontrolle von aus dem Ausland kommenden Postsendungen entdeckten Beamten des Hauptzollamts, dass sich in der an unsere Mandantin adressierten Postsendung Betäubungsmittel (BtM) befanden. Aus diesem Grund warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserer Mandantin vor, Betäubungsmittel im Ausland bestellt und somit Betäubungsmittel aus dem Ausland eingeführt zu haben.[nbsp]
9. Juli 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), da er jüngst von einem, den Ermittlungsbehörden gesondert verfolgten Zeugen, diverse Betäubungsmittel erworben haben soll. Auf Empfehlung eines bereits zufriedenen Mandanten nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin.
28. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde bekannt, dass unser Mandant Betäubungsmittel, vermutlich Kokain von den gesondert Ermittelten Drogenhändlern erworben hat. Dabei stammte der Verdacht aus überwachten Telefongesprächen und Kurznachrichten der gesondert verfolgten Drogenhändler, die innerhalb der Ermittlungsbehörden als sog. Kokain Lieferservice bekannt waren. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
1. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine unbekannt gebliebene Lehrerin einer Oberschule in Friedrichshein alarmierte die Polizei, nachdem sie von einer Schülerin mitbekommen hatte, dass es einer 15-Järhigen Schülerin aufgrund von konsumierten Betäubungsmitteln schlecht ging. Während der polizeilichen Befragung gab unsere jugendliche Mandantin an, dass sie auf dem Schulweg von einer anderen Person Ecstasy bekommen und dieses anschließend eingenommen habe. Ein Drogenschnelltest bei unserer jugendlichen Mandantin zeigte ein positives Ergebnis bei verschiedenen Betäubungsmitteln an. Aus diesem Grund warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserer jugendlichen Mandantin vor, Betäubungsmittel erworben und besessen und somit gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen zu haben.
Im Rahmen einer Kontrolle von aus dem Ausland kommenden Postsendungen entdeckten Beamten des Hauptzollamts Aachen, dass sich in der an unseren Mandanten adressierten Postsendung eine Aufzuchtstation für Pilze befand. Daher warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserem Mandanten vor, Betäubungsmittel aus dem Ausland bestellt und auf diesem Wege Betäubungsmittel aus dem Ausland eingeführt zu haben.