Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Kinderpornografie
22. April 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei unserem Mandanten wurde mittlerweile das zweite Mal die Wohnung wegen Besitzes von Kinderpornografie und dem Verbreiten von Kinderpornografie gem. § 184b StGB durchgeführt. Unser Mandant war bereits durch das Amtsgericht Köln zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, da er Kinderpornografie gem. § 184b StGB besessen und verbreitet hatte. Im neuen Fall erhob die Staatsanwaltschaft Bonn Anlage vor dem Schöffengericht in Siegburg.
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Straftaten gegen die Staatsgewalt
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erhob gegen unseren heranwachsenden Mandanten vor dem Jugendschöffengericht Anklage. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, den öffentlichen Frieden durch Androhung von Straftaten gem. § 126 StGB gestört und Symbole eines verbotenen Vereins gem. § 20 Vereinsgesetz verbreitet zu haben. Unser Mandant hatte auf Facebook Anschläge gutgeheißen und Symbole eines verbotenen Vereins eingestellt.
Ladendiebstahl
Unsere Mandantin hatte in kurzer Zeit mehrere Ladendiebstähle Berlin Schöneberg begangen. In einem ersten Verfahren gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren einzustellen. Drei weitere Verfahren wollte die Amtsanwaltschaft Berlin dann nicht mehr einstellen. Vielmehr beantragte die Amtsanwaltschaft Berlin den Erlass eines Strafbefehls.
Diebstahl
Unser Mandant war bei einem Sicherheitsunternehmen für das Zählen von Tageseinnahmen großer Berliner Kaufhäuser zuständig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte unser Mandant an zwei Tagen zwei mit Geld gefüllte Safebags entwendet. Insgesamt wurden Beträge von über 10.000,00 € entwendet.
Betrug
9. April 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Durch das Jobcenter Berlin Neukölln wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er dem Jobcenter Berlin Neukölln die Aufnahme einer Beschäftigung nicht mitgeteilt hatte. Über einen Datenabgleich hatte das Jobcenter erfahren, dass unser Mandant Arbeitsentgelt erzielte. Hierdurch war es zu einer Überzahlung von über 2.500,00 € gekommen. Durch den Zoll wurde unserem Mandanten ein Anhörungsbogen übersandt. Aufgrund dieses Schreibens erstatte unser Mandant den überzahlten Betrag und entschuldigte sich beim Zoll für seine Nachlässigkeit.
Bedrohung
Das Bundeszentralregister enthält über unseren Mandanten bereits Eintragungen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Raubes. Wegen Raubes wurde unser Mandant zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Innerhalb der Bewährung erhielt unser Mandant eine weitere Anzeige wegen Bedrohung. Der Anzeigenerstatter beschuldigte unseren Mandanten, ihn mit einem Totschläger gedroht zu haben. Hintergrund war, dass unser Mandant stark auf die Lebensgefährtin des Anzeigenerstatters eingewirkt haben soll.
Betäubungsmittelstrafrecht
Im Bundeszentralregister unseres Mandanten sind 14 Einträge vorhanden. Es gibt insbesondere Vorstrafen wegen Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Computerbetruges und Betruges. Aufgrund er zahlreichen Vorstrafen ist unser Mandant bereits zu längeren Haftstrafen verurteilt worden. Unmittelbar nach seiner letzten vorzeitigen Haftentlassung ist unser Mandant beobachtet worden, wie er gemeinsam mit einem Bekannten zu einem Drogendealer mit dem PKW in Berlin Schöneberg fährt, kurz aussteigt, Kokain erwirbt und dann weiterfährt.
Gefährliche Körperverletzung
Durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Unser Mandant hatte bei einer Party in einer Kleingartenanlage einem Gast eine Bierflasche über den Kopf gehauen. Der Geschädigte hatte eine Platzwunde davon getragen. Unser Mandant hatte zunächst ohne anwaltliche Beratung gegenüber der Polizei ausgeführt, dass er vom Geschädigten beleidigt worden sein soll. Deshalb habe er ihn mit der Bierflasche geschlagen.
Haschisch Marihuana
24. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Polizei hatte im Rahmen einer Personendurchsuchung 11 Tütchen mit Cannabis aufgefunden. Diese Person gab dann an, das Cannabis von unserem Mandanten gekauft zu haben. Diese Person konnte die Adresse unseres Mandanten und dessen Wohnung beschreiben. Aufgrund dieser Angaben wurde bei unserem Mandanten einige Tage später eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurden eine Feinwaage und eine kleine Menge von Cannabis gefunden.
Rechtsgebiete
Unser aus Hamburg kommender Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem die Polizei seine Wohnung in Hamburg aufgrund eines Verdachts des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie gem. § 184b StGB durchsucht hatte. Aufgrund einer verdachtsunabhängigen Überwachung eines Tauschrings wurde der Internetanschluss der Ehefrau unseres Mandanten festgestellt. Über diesen Internetanschluss wurden zahlreiche kinderpornografische Bild- und Videodateien im Sinne von § 184b StGB getauscht. Nachdem der Ehefrau unseres Mandanten im Rahmen der Hausdurchsuchung der Tatvorwurf gemacht worden war, räumte unser Mandant ein, verantwortlich für das strafbare Verhalten zu sein.