Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Handeltreiben Drogen
18. September 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er über das Internet Amphetamine (MDMA) bestellt haben soll. Für die entsprechende Bestellung soll unser Mandant eine Plattform im Darknet genutzt haben. Der festgenommene Betreiber der Plattform hatte eine Liste erstellt, aus der hervorging, wer wann was bestellt hatte. Aus diesen Daten soll auch hervorgegangen sein, dass unser Mandant bis zu 7 Gramm Amphetamine bestellt haben soll. Daher erwirkte die Staatsanwaltschaft Darmstadt einen Durchsuchungsbeschluss gegen unseren Mandanten.
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Urkundenfälschung
Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Meiningen Anfang 2016 wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und versuchten Betruges ermittelt. Unser Mandant soll versucht haben, einen Kredit bei einer großen deutschen Bank zu erlangen. Durch falsche Gehaltsnachweise soll er dabei versucht haben, über seine Kreditwürdigkeit zu täuschen.
Geldwäsche
Gegen unsere Mandantin wurde wegen des Verdachts der Verschleierung von unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten Mitte des Jahres 2017 ermittelt. Auslöser des Verdachtsmoments waren dabei zwei Gutschriften aus England auf ein Konto unserer Mandantin in Deutschland. Unsere Mandantin soll dann große Teile des empfangenen Geldes auf ein deutsches und ein türkisches Konto weiterüberwiesen haben. Durch diese beiden letzten Überweisungen soll unsere Mandantin versucht haben, die Herkunft des Geldes zu verschleiern.
Auf dem U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin Mitte wurde unsere Mandantin bei einer Fahrkartenkontrolle mit einem gefälschten Monatsticket angetroffen. Das Blankoticket stammte aus einem Einbruch. Unsere Mandantin war hierüber sehr überrascht, da sie das Ticket über E-Bay Kleinanzeigen erworben hatte. Dies teilte sie dem Kontrolleuer mit. Trotz dieser Angaben wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitet.
Betrug
9. September 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges. Unser Mandant hatte gegen den seinen damaligen Vermieter einen Rechtsstreit geführt, in dem wechselseitige Ansprüche erhoben worden. Durch eine Falschberatung seitens seines damaligen Rechtsanwaltes verlor unser Mandant seine Wohnung und er wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Sein damaliger Rechtsanwalt erkannte sein Verschulden an und meldete dies seiner Haftpflichtversicherung. Abzüglich der Selbstbeteiligung wurde der Schaden durch die Versicherung erstattet. In der Zwischenzeit hatte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Vermieter gewandt und mit diesem einen Vergleich geschlossen, der eine deutliche Reduzierung der Forderung vorsah. Insbesondere wurde in dem Vergleich auf die schlechte finanzielle Situation unseres Mandanten eingegangen. Unser Mandant hatte nicht erwähnt, dass der Schaden durch die Haftpflichtversicherung erstattet werden sollte. Schließlich wandte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Rechtsanwalt und forderte ihn zur Zahlung des Selbstbehaltes auf, der durch den ehemaligen Rechtsanwalt auch gezahlt wurde. In dem Abschluss des Vergleichs und der Forderung der Selbstbeteiligung sah die Staatsanwaltschaft Berlin einen Betrug.
Auf dem Nachhauseweg geriet unser Mandant in einer S-Bahn-Linie in Berlin-Neukölln in eine Fahrscheinkontrolle. Dem Fahrausweisprüfer soll unser Mandant dabei eine gefälschte BahnCard 100 als Fahrschein vorgezeigt haben.
Betäubungsmittelstrafrecht
Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, da er Methamphetamine über das Internet erworben haben soll. Im Rahmen von Ermittlungen gegen Betreiber einer Darknetplattform hatte zuvor das Landeskriminalamt Thüringen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gera diverse Datenträger der Betreiber sichergestellt. Durch deren Auswertung konnten mehrere Tausend Informationen über Besteller und deren Empfängeradressen festgestellt werden. Unter den Bestellern soll sich auch unser Mandant befunden haben.
Schwerer Diebstahl
Mit der Vorladung als Beschuldigter eines besonders schweren Diebstahls suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt, da er zusammen mit zwei anderen Personen eine Tankstelle in Nossen aufgebrochen und alle Zigaretten entwendet haben soll. Das Tatgeschehen war zwar auf Video aufgenommen, doch waren die Täter maskiert gewesen. Sofort nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht.
Gefährliche Körperverletzung
Unserer Mandantin vorgeworfen, einen Kellner in einer Bar in Berlin-Friedrichshain angegriffen zu haben. Als sich unsere Mandantin zur Toilette begeben wollte, soll sie Herren- und Damentoilette verwechselt haben. Darauf versuchte der Kellner unsere Mandantin hinzuweisen. Unsere Mandantin soll den Kellner dann bespuckt und beleidigt haben. Des Weiteren soll sie ihn mit einem Aschenbecher beworfen haben, welchem der Kellner jedoch ausweichen konnte. Sodann wurde die Polizei hinzugezogen, die bei unserer Mandantin einen hohen Atemalkoholwert feststellen konnte.
Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
22. August 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin war Ende 2016 ermittelt worden, weil sie versucht haben soll, sich der Festnahme durch die Polizei Berlin zu entziehen. Während der Festnahme soll unsere Mandantin die festnehmende Polizeibeamtin außerdem beleidigt und getreten haben. Die Polizeibeamten waren gerufen worden, weil sich unsere Mandantin geweigert haben soll, ein Taxientgelt für die Strecke vom Berliner Alexanderplatz nach Berlin-Neukölln zu bezahlen.