Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Körperverletzung
7. November 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung geführt. Die Anzeigenerstatterin hatte unseren Mandanten beschuldigt, dass er sie mit anderen Beschuldigten in ihrer Wohnung in Berlin Zehlendorf brutal geschlagen haben soll. Unser Mandant soll insbesondere den Kopf der Anzeigenerstatterin wiederholt gegen eine Wand gestoßen haben. Weiterhin soll unser Mandant der flüchtenden Zeugin ein Messer an den Hals gehalten und ihr gedroht haben, sie umzubringen.
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Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Unsere Mandantin soll im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes der Polizei wegen Ruhestörung in Berlin-Friedrichshain einen Polizeibeamten absichtlich verletzt haben.
Bei Rot über die Ampel
Unser Mandant legte Rechtsanwalt Dietrich einen Bußgeldbescheid vor, in welchem unseren Mandanten vorgeworfen wurde, in Berlin Kreuzberg am Kottbusser Tor bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Zwei Polizeibeamten hatten sich in ihrem Zivilfahrzeug hinter unserem Mandanten befunden und unseren Mandanten unmittelbar nach dem Rotlichtverstoß angehalten. In dem Bußgeldbescheid wurde gegen unseren Mandanten aufgrund des qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Geldbuße in Höhe von 200,00 € festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Weiterhin hätte unser Mandant zwei Punkte im Fahreignungsregister, welches durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird, erhalten.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen. In dem Strafbefehl wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in Berlin Wilmersdorf den Anordnungen von Polizeibeamten nicht nachgekommen zu sein. Auch nach einem erteilten Platzverweis soll er Maßnahmen der Polizei gestört haben. Als er daraufhin festgenommen werden sollte, soll unser Mandant die Polizeibeamten geschlagen und getreten haben. Auch soll er „Ihr scheiß Polizisten“ gerufen haben. Im Strafbefehl wurde deshalb eine Geldstrafe gegen unseren Mandanten festgesetzt.
27. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Während einer Sonderfahrscheinkontrolle der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin-Mitte wurde unserer Mandantin vorgeworfen, ohne Fahrschein gefahren zu sein. Die Kontrolleure der BVG forderten unsere Mandantin, die keine deutsche Staatsbürgerin ist, daher auf, auszusteigen und sich auszuweisen. Jedoch hatte sie an dem Tag ihren Reisepass nicht dabei. Auch befand sich unsere Mandantin in dem Glauben, dass sie sich nicht ausweisen müsse und dass ein Führerschein für eine Identitätsfeststellung nicht ausreiche. Deswegen weigerte sie sich, dem Anliegen der Kontrolleure Folge zu leisten. Da es sich um eine Sonderfahrscheinkontrolle handelte, waren auch Polizeibeamte anwesend. Auch diesen gegenüber verweigerte sich unsere Mandantin. Erst durch Anwendung von körperlicher Gewalt gelang es den Beamten, unserer Mandantin Handfesseln anzulegen, ihre Handtasche zu durchsuchen und eine Identitätsfeststellung vorzunehmen. Unserer Mandantin wurde dann vorgeworfen, Leistungen erschlichen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.
Heroin
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen der Übergabe von Betäubungsmitteln geführt. Unser Mandant hatte einen Bekannten in der Justizvollzugsanstalt besucht. Nach der Verabschiedung wollte der Bekannte unseres Mandanten in seinen Haftraum zurückkehren. Zuvor wurde er von zwei Justizbeamten durchsucht. Dabei konnte u.a. eingepacktes Heroin in seinem Mund sichergestellt werden. Da sich unser Mandant zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb der Anstalt befand, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er hätte die Drogen in die Justizvollzugsanstalt gebracht und dem Bekannten übergeben.
22. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Amtsgericht Tiergarten erlies auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem unseren Mandanten vorgeworfen wurde, eine Körperverletzung begangen zu haben. Im Rahmen einer Kneipenschlägerei soll unser Mandant auf den vermeintlichen Geschädigten dergestalt eingeschlagen haben, dass dieser ohnmächtig wurde und Kieferbrüche erlitten haben soll. Die Brüche waren ärztlich dokumentiert.
Alkohol / Drogen am Steuer
Gegen unseren Mandanten wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und mittels eines Drogenschnelltests positiv auf Cannabis getestet wurde. Dieses Ergebnis wurde dann durch eine Blutentnahme noch weiter untermauert. Unserem Mandanten wurde sodann der Vorwurf gemacht, er habe ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr geführt.
Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine minderjährige Jugendliche in Berlin-Moabit in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Unser Mandant hatte das Mädchen über das Internet kennengelernt. Nach intensivem schriftlichem Kontakt zwischen beiden kam es im November 2016 zum ersten Treffen. Unser Mandant holte seine Bekanntschaft aus einem Randbezirk Berlins ab, ging mit ihr spazieren und anschließend zu ihm nach Hause in Berlin-Moabit. Die Bekanntschaft unseres Mandanten blieb über Nacht. Am nächsten Morgen soll unser Mandant den Beischlaf gegen den Willen und trotz Gegenwehr seiner Bekanntschaft an ihr vollzogen haben. Zudem soll er sie gebissen sowie am Hals gewürgt haben.
Urkundenfälschung
Ende 2016 wurde gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er mit einem gefälschten Semesterticket S-Bahn in Richtung des S-Bahnhofes Ostkreuz gefahren sei.