Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Diebstahl
20. Dezember 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen eines Diebstahlsverdachts wurde gegen unsere Mandantin von der Polizei Berlin ermittelt. Unsere Mandantin soll in Berlin-Charlottenburg mehrere Taschen mit einem Wert von über 20.000,00 € aus den Verkaufsräumen einer Modefirma, bei der sie angestellt war, entwendet haben. Dieser Verlust war den Mitarbeitern der Firma im Rahmen einer Bestandsaufnahme aufgefallen. Durch entsprechende eigenständige Recherchen kamen sie auf unsere Mandantin als mögliche Beschuldigte. Unsere Mandantin soll die fehlenden Taschen im Internet privat verkauft haben.
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Fahrlässige Körperverletzung
Mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihm war vorgeworfen worden, dass er einen Motorradfahrer in Großbeeren bei einem Abbiegemanöver mit seinem Auto nicht gesehen und dadurch einen Unfall fahrlässig herbeigeführt haben soll. Dadurch hatte sich der Motorfahrer erhebliche Verletzungen zugezogen. Auch das Auto unseres Mandanten wies deutliche Spuren des Zusammenstoßes auf. Im Ermittlungsverfahren hatte sich unser Mandant noch durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser hatte unserem Mandanten geraten, keine Angaben zu machen, obwohl ein Unfallrekonstruktionsgutachten unseren Mandanten massiv belastete. Erst aufgrund des Gutachtens war der Strafbefehl erlassen worden.
Nötigung
Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Er soll im Rahmen eines Streitgesprächs Berlin-Friedrichshain einer anderen Person gegenüber in handgreiflich geworden sein und diesen dazu genötigt haben, Dokumente zu unterschreiben. Der vermeintlich Angegriffene hatte dann in großer Angst die Polizei aufgesucht und unseren Mandanten wegen Körperverletzung und Nötigung angezeigt. Er gab zudem an, dass eine Zeugin den Vorfall wiedergeben könne.
Wegen eines Diebstahlsverdachts wurde von der Berliner Polizei gegen unseren Mandanten ermittelt. Er soll seiner ehemaligen Mitbewohnerin in Berlin-Lichtenberg einen Geldbetrag aus dem Geldbeutel entnommen haben. Die Mitbewohnerin hatte erst einen Tag später gemerkt haben, dass der Geldbetrag fehlt und sofort Anzeige gegen unseren Mandanten als Täter erstattet.
Sexualstrafrecht
12. Dezember 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren heranwachsenden Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung von pornographischen Schriften an Jugendliche gem. § 184 StGB geführt. Unser Mandant soll in Großbeeren ein Video an eine Jugendliche verschickt haben, auf dem er sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben soll. Die Jugendliche war zu diesem Zeitpunkt wesentlich jünger als unser Mandant. Unser Mandant ließ sich zunächst von einer anderen Rechtsanwältin vertreten. Im Rahmen dieser Vertretung machte unser Mandant dann umfassende Einlassungen zum Tatvorwurf und gab zu, ein Video sexuellen Inhalts erstellt und an die Jugendliche geschickt zu haben.
Ladendiebstahl
Weil er einen Ladendiebstahl begangen haben soll, wurde von der Polizei Berlin gegen unseren Mandanten ermittelt. Unser Mandant soll ein Netzteil in einem Elektronikfachhandel in Berlin-Neukölln entwendet haben. Die Tat fiel erst auf, nachdem ein Kunde den leeren Karton des Netzteils gefunden hatte. Bei der darauffolgenden Überprüfung der Videoaufnahmen durch den Ladendetektiv konnte eine Diebstahlshandlung festgestellt werden. Als unser Mandant das Geschäft geraume Zeit später erneut aufsuchte, erkannte und stellte ihn der Ladendetektiv.
Strafen / Sanktionen
Mit einem Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserer Mandantin wurde darin vorgeworfen, in Berlin-Prenzlauer Berg eine andere Person ohne deren Einverständnis fotografiert und das Bild in eine Messenger-Gruppe gestellt zu haben. Die fotografierte Person erfuhr von diesem Einstellen durch einen Bekannten. Umgehend erstattete sie daher Anzeige gegen unsere Mandantin.
Betäubungsmittelstrafrecht
3. Dezember 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin war von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt worden, gemeinschaftlich handelnd Betäubungsmittel bzw. „Kath“ nach Deutschland eingeführt zu haben. Zuvor war vom Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg gegen unsere Mandantin ermittelt worden. Unsere Mandantin soll eine Postsendung aus Afrika im Auftrag eines weiteren Angeschuldigten geschickt bekommen und angenommen sowie eine weitere Sendung erwartet haben. In dem angenommenen Paket soll sich die Droge „Kath“ befunden haben. Das Paket soll hingegen als Tee ausgewiesen worden sein. Bei drei weiteren Angeschuldigten verhielt es sich ähnlich. Auch sie sollten sich angeblich Tee liefern lassen und dem Angeschuldigten anschließend übergeben.
Betrug
Weil sie einen Sozialleistungsbetrug begangen haben soll, wurde gegen unsere Mandantin von der Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt. So soll sie gegenüber dem Jobcenter in Regenburg verschwiegen haben, dass sie eine neue Arbeitsstelle in Berlin angetreten hatte. Dadurch soll sie Sozialleistungen erhalten haben, obwohl sie auf den Betrag keinen Anspruch gehabt hätte. Nachdem unserer Mandantin durch eine Beschuldigtenvorladung der Berliner Polizei bekannt wurde, dass gegen sie ermittelt wird, suchte sie umgehend Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf.
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil er sich nach § 183a StGB wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen strafbar gemacht haben soll. Er soll in Berlin-Friedrichsfelde für eine geraume Zeit im Innenhof eines Wohnhauses auf einer Bank gelegen und sich dabei am Genital manipuliert haben. Diese Handlungen wurden von einem Paar aus einer der umliegenden Wohnungen heraus beobachtet. Diese waren es auch, die unseren Mandanten bei der Polizei Berlin angezeigt hatten.