Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Betäubungsmittelstrafrecht
9. August 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben, da unser Mandant in mehreren Fällen an ein 12-jähriges Mädchen Ecstasy-Tabletten verkauft haben soll. Das BtMG sieht bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe pro Abgabe vor. Als Bezahlung soll unser Mandant insbesondere sexuelle Handlungen eingefordert haben. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden zudem zahlreiche Drogen aufgefunden, insbesondere auch Ecstasy-Tabletten, Amphetamin und Cannabis.
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Erschleichung von Leistungen
Gegen unseren Mandanten war eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen gestellt worden, da er bei einer Fahrausweiskontrolle in der Berliner Straßenbahn wiederholt keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnte. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unser Mandant in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung, Raub, Unerlaubtem Besitzes von Betäubungsmitteln und Erschleichen von Leistungen in mehreren Fällen verurteilt worden war.
Ladendiebstahl
1. August 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls, da sie gemeinsam mit einer anderen Person Bekleidungsgegenstände und andere Waren im Wert von insgesamt über 600,00 € aus einem Kaufhaus entwendet haben soll. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung.
Gefährliche Körperverletzung
Eine Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen ermittelte gegen unsere Mandantin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Bei einer politischen Veranstaltung soll sie der dortigen Rednerin mit einem Laserpointer in das Gesicht geleuchtet und dabei deren Verletzungen gebilligt haben.
Nachstellung
24. Juli 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten lief ein Strafverfahren der Amtsanwaltschaft Berlin wegen Nachstellung (Stalking) und Hausfriedensbruch. Unser Mandant soll unbefugt in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin eingedrungen sein und dort Pralinen für diese abgelegt haben. Auch soll er sie immer wieder gegen ihren Willen kontaktiert haben. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich.
Straftaten gegen die Staatsgewalt
Unser Mandant ist als Übersetzer tätig. Nachdem ihm von einer Bundesbehörde mehrere Urkunden zur Übersetzung überlassen worden waren, die unser Mandant trotz zahlreichen Aufforderungen nicht zurückgegeben hatte, erließ das Amtsgericht Tiergarten gegen ihn einen Strafbefehl wegen Verwahrungsbruchs, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.000,00 € festgesetzt wurde. Unser Mandant hatte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich gewandt und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt.
Urkundenfälschung
Die Mutter unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser unter Vorlage gefälschter Einkommensnachweise einen Finanzierungskaufvertrag über ein Fahrzeug im Wert von über 30.000,00 € abgeschlossen hatte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt wurde. Hintergrund dessen war, dass unser Mandant ein Fahrzeug erworben hatte und dieses nach Berlin überführen wollte. Hierzu soll er ein selbst hergestelltes Überführungskennzeichen angebracht und das Fahrzeug gebraucht haben, obwohl hierfür die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht bestand. Ihm wurde daher neben Urkundenfälschung auch der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. Zudem war unser Mandant vielfach vorbestraft.
Betrug
15. Juli 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von über 2.000,00 € wegen Betruges erlassen. Unser Mandant soll es unterlassen haben, der Agentur für Arbeit die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit mitzuteilen. Hierdurch soll er einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Höhe von beinahe 2.500,00 € erlangt haben. Deshalb hat [nbsp][nbsp]unser Mandant[nbsp] Rechtsanwalt Dietrich [nbsp]mit seiner Verteidigung beauftragt.
Kinderpornografie
Die Staatsanwaltschaft Berlin ist durch einen Hinweis einer Non-profit-Organisation auf unseren Mandanten aufmerksam geworden. Die Organisation sammelt Informationen über Straftaten, die im Zusammenhang mit Kindern stehen und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter. Unser Mandant soll eine kinderpornografische Bilddatei auf Facebook hochgeladen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher wegen Verbreitens von Kinderpornographie.