Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Vergewaltigung
17. März 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Vor dem Hintergrund, dass ein Strafverfahren wegen einer Vergewaltigung psychisch sehr belastend ist, war unser Mandant sichtlich erleichtert, als Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen konnte, das gegen unseren Mandanten laufende Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Folgendes war geschehen: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter Vergewaltigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine ehemalige Arbeitskollegin in seinem Auto angefasst und versucht zu haben, ihr seinen Penis in den Mund zu drücken. Trotz wiederholter Bitte mit den Handlungen aufzuhören, soll unser Mandant das vermeintlich geschädigte Opfer weiterhin aufdringlich berührt haben. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen versuchter Vergewaltigung.
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Diebstahl
8. März 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, suchte unser heranwachsender Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, entweder das Fahrrad eines Zeugen aus dem Kellerhaus des Wohnhauses entwendet oder dieses bei der Internetplattform Ebay zum Verkauf angeboten zu haben. Der Eigentümer des Fahrrads soll zufällig sein vermisstes Fahrrad bei Ebay Kleinanzeigen entdeckt und unverzüglich die Polizei alarmiert haben. Zwei Polizeibeamten nahmen daraufhin Kontakt mit unserem Mandanten auf und gaben sich als Interessenten aus. Im Zuge der Verkaufsverhandlung über das gestohlene Fahrrad gaben sich die Polizeibeamten als Beamte zu erkennen und brachten unseren Mandanten und weitere Zeugen zur Polizeistelle.
Betrug
Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, ein Konto bei einer bekannten europäischen Bank eröffnet zu haben, um Zahlungen vom Konto einer Zeugin in einer beachtlichen Höhe in Empfang nehmen zu können. Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant unverzüglich einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. [nbsp]
Urkundenfälschung
3. März 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren ohne Auflagen ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung. Zuvor hatte sich jedoch folgendes ereignet: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenunterdrückung von der Polizei erhalten hatte, suchte unser Mandant mit diesem Schreiben die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Testament seiner Schwägerin vernichtet zu haben. Nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.
Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da er einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten hatte. Unser Mandant wurde von dem Amtsgericht Tiergarten beschuldigt, die Datumsangabe des Bewohnerparkausweises um einen Jahr verändert und in sein Fahrzeug gelegt zu haben, um den Eindruck zu erwecken, dass sein bereits ausgelaufener Ausweis noch über ein Jahr gültig sei. Unser Mandant wurde auf die Strafrechtskanzlei Dietrich aufmerksam, nachdem er einige überzeugende Referenzen gelesen hatte. Nach einem telefonischen Besprechungstermin, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen.
Hehlerei
26. Februar 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, gemeinsam mit drei weiteren Beschuldigten versucht zu haben, gestohlene Echthaarteile zu verkaufen. Die Echthaarteile sollen aus einem Geschäftseinbruch stammen und einen Wert von mehr als 100.000,00 € haben. Dabei wurde unser Mandant durch einen von der Polizei fingierten Verkauf festgestellt. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
Vor dem Hintergrund, dass eine Hauptverhandlung gerade für Mandanten, die noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen sind eine große psychische Belastung darstellen kann, war unsere Mandantin ersichtlich erleichtert als Rechtsanwalt Dietrich ihr telefonisch mitteilte, dass er mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Cottbus davon überzeugen konnte, das gegen sie laufende Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Gefährliche Körperverletzung
18. Februar 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt wurde. Die damalige Freundin unseres Mandanten erstattete Strafanzeige bei der Polizei und beschuldigte unseren Mandanten, sie während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung geschlagen und heftig gewürgt zu haben. Daher ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Unsere Mandantin war ersichtlich darüber erleichtert als Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung erreichte, dass unsere Mandantin in dem gegen sie geführte Strafverfahren wegen Betruges freigesprochen wurde. Zuvor war jedoch Folgendes geschehen:
Sachbeschädigung
16. Februar 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Grund für die Vorladung war die Strafanzeige eines Uberfahrers, der unseren Mandanten beschuldigte, ihn im Gesicht geschlagen zu haben, wobei auch seine Brille beschädigt worden sein soll. Ferner soll unser Mandant den Uberfahrer von hinten heftig gewürgt haben, sodass dieser über eine geraume Zeit keine Luft bekommen und fast ohnmächtig geworden sein soll. Deshalb ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Besonders an diesem Fall war der Umstand, dass der vermeintlich Geschädigte und unser Mandant den Geschehensablauf unterschiedlich bei der Polizei schilderten. Auch erschienen die vorgeladenen Zeugen nicht bei der Polizei und machten keinerlei Angaben zu dem tatsächlichen Geschehensablauf.