Schwerer Diebstahl
5. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem die Inhaberin eines Berliner Restaurants feststellte, dass die Tageseinnahmen vom Vortag in Höhe von etwa 4.000,00 - nicht wie erwartet im Safe lagen, rief sie die Polizei und beschuldigte unseren Mandanten, das Geld entwendet zu haben, da er als einer von sehr wenigen Kenntnis vom elekronischen Code hatte und am Vortrag für einige Stunden ungestörten Zugang zum Safe hatte. Zudem fiel der Polizei negativ auf, dass er noch am selben Tag das Arbeitsverhältnis kündigte.Unser Mandant machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und nahm Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.
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2. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant suchte die Kfz-Zulassungsstelle in Weimar auf, um ein Mofa anzumelden. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten stellte die Behörde fest, dass das Mofa zwei Jahre zuvor in Berlin gestohlen worden war. Um herauszufinden, von wem unser Mandant das Mofa erworben hatte, wurde unser Mandant zur polizeilichen Zeugenbefragung geladen. Dort erklärte er zur Überraschung der Polizisten, das Mofa selbst gestohlen zu haben. Unser Mandant ging davon aus, es sei für sein Strafverfahren am besten, ehrlich zu sein, den Diebstahl zuzugeben und das Moped selbständig nach Berlin zurückzuführen, damit es dort dem ursprünglichen Halter übergeben werden konnte.
30. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten ein sehr positives Ergebnis erzielen. Hierfür hat sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich in einer E-Mail wie folgt bedankt: ?Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals herzlich bedanken! Sie haben uns erstklassig betreut und mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen! Wir werden Sie 100% weiterempfehlen und auch jederzeit erneut konsultieren (hoffen wir mal nicht negativ - ) Sie haben eine sehr angenehme Art und Sie gehen mit Ihren Klienten sehr professionell und offen um.?
26. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs, gewerbsmäßigen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden ist.Aufgrund weiterer Verurteilungen wurde die Bewährung jedoch widerrufen. Die Beschwerden hiergegen blieben ohne Erfolg. Somit stand die Vollstreckung der Freiheitsstrafe unmittelbar bevor. Unser Mandant befürchtete jeden Tag, die Ladung zum Haftantritt im Briefkasten vorzufinden.
19. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Schadenfall bei seiner Versicherung angezeigt zu haben, der sich in Wirklichkeit nicht ereignet haben soll. Ein entsprechendes Verhalten wäre als Versicherungsbetrug gemäß § 263 StGB strafbar.Dem Strafverfahren lag zu Grunde, dass unser Mandant bei der Polizei einen gegen ihn gerichteten Raub angezeigt hatte. Er schilderte den Polizeibeamten, dass an einem Geldautomaten Geld abgehoben habe und dabei von einer Gruppe arabisch aussehender Jugendlicher überfallen worden sein soll. Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Polizisten jedoch bald fest, dass ein Freund unseres Mandanten kurz zuvor einen ähnlich ausgeführten, ebenfalls gegen ihn gerichteten Raub geschildert hatte.
Körperverletzung
14. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant, unterwegs mit einigen Freunden, unter denen sich auch sog. - Intensivtäter? befanden, traf an der Krummen Lanke auf eine Gruppe junger Männer, die mit einem Bierkasten den Abend begehen wollten. Nachdem unser Mandant mehrmals erfolglos darum bat, sich zwei Biere nehmen zu dürfen, steckte er sich die Biere ohne Erlaubnis ein und ging davon. Zur Rede gestellt, zog er unvermittelt einen Teleskopstock aus seiner Jacke und schlug damit einem der Feiernden auf den Kopf. Dieser erlitt eine Platzwunde. Durch den Schlag eingeschüchtert, ließen sie es auch geschehen, dass unser Mandant den Rest der Bierkiste ebenfalls mitnahm und sich rasch entfernte.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
10. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser zur Tatzeit 19jähriger Mandant aus der Republik Moldau befuhr des Nachts mit einem von einem Freund geliehenen Pkw die Behrenstraße in Berlin. Weil er eine Sperrfläche überfuhr, wurde er von Streifenpolizisten zwecks eines verkehrsaufklärerischen Gesprächs angehalten. Auf Verlangen der Polizisten, Führerschein und Fahrzeugpapiere auszuhändigen, musste unser Mandant einräumen, dass er über eine Fahrerlaubnis nicht verfüge. Die Polizisten erklärten ihm, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat sei, die grds. mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werde. Gleichzeitig erklärten sie ihm auch, dass er als Heranwachsender im Falle eines kooperativen Verhaltens ggf. mit einer Einstellung im Wege der Diversion rechnen könne.
4. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser bereits vorbestrafter Mandant besuchte das Baumblütenfest in Werder, ein weithin für ein Übermaß an Alkoholgenuss bekanntes Volksfest in Brandenburg, und stürzte betrunken in einen Zaun. Während ihn die Polizei zwecks Auffindung von Ausweispapieren durchsuchte, entdeckte sie zwei Tüten mit Drogen, die sich im Rahmen der später durchgeführten Analyse als Cannabis und Amphetamine herausstellten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Besitzes von Betäubungsmitteln.Nach Zustellung der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht und wertete die BtM-Analyse aus.
Betrug
28. März 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde vor dem Amtsgericht Norderstedt wegen Betrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Kiel warf ihm vor, in mehreren Fällen Kleidungsstücke über verschiedene Online-Portale an Nutzer verkauft, sie jedoch nach Zahlungseingang nicht abgeschickt zu haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug strafbar.Der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten wies bereits zahlreiche einschlägige Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen auf. Zudem stand unser Mandant bereits zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tathandlungen unter (einschlägiger) Bewährung.
24. März 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in seiner Wohnung eine Marihuana-Plantage zu betreiben. Er war von seinem Nachbarn - einem Polizeibeamten - angezeigt worden, weil unser Mandant diesen nach einem Wasserschaden nicht in seine Wohnung lassen wollte. Zudem empfand der Polizeibeamte es als auffällig, dass unser Mandant stets die Rollläden heruntergelassen hatte und nach seinem Einzug die Tür - luftdicht? abgedichtet habe, wobei dennoch regelmäßig der Geruch von Marihuana im Treppenhaus zu bemerken war.Rechtsanwalt Dietrich argumentierte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass diese Indizien keineswegs ausreichten, um einen Anfangsverdacht gegen unseren Mandanten zu bejahen.