Körperverletzung
11. Juli 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.
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Vermögensdelikte
Unser Mandant hatte ein Jobangebot über die Internetplattform ebay-Kleinanzeigen angenommen. Sein Auftrag war die Entgegennahme von Paketen, welche er weiterleiten sollte. Der Auftraggeber teilte unserem Mandanten die jeweiligen Adressen per E-Mail oder SMS mit. Außerdem wurde Geld auf das Konto unseres Mandanten überwiesen, welches er anschließend auf ein anderes Konto im Ausland weiterleiten sollte. Nachdem sein Auftraggeber den Kontakt nach einiger Zeit plötzlich abgebrochen hatte, erstattete unser Mandant Anzeige bei der Polizei wegen Betruges. Nach Schilderung des Sachverhalts leitete die Polizei jedoch auch ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein – wegen Geldwäsche. Geldwäsche ist gem. § 261 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. s. unsere Seite zur Geldwäsche
Jugendstrafrecht
3. Juli 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser 18-jähriger Mandant soll gemeinsam mit einem Klassenkameraden auf einer Geburtstagsparty in Berlin-Mitte Haschkekse an andere Partygäste verteilt haben. Einige Gäste litten später an starker Übelkeit und Atemnot, ein anderer Schüler kollabierte und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Weil unser Mandant für das Auftreten dieser Symptome verantwortlich gemacht und durch die Aussagen der Partygäste zudem stark belastet wurde, leitete die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das BtMG ein. Darüber hinaus wurde unser Mandant von der Schule suspendiert. Unser Mandant beauftragte zunächst einen Rechtsanwalt in seiner Nähe mit der Verteidigung im Ermittlungsverfahren, doch wurde dann bereits nach kurzer Zeit Anklage erhoben.
Beleidigung Verleumdung
23. Juni 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nach dem Tod ihrer Mutter hatte sich unsere Mandantin um die Verwaltung des Nachlasses und um die Auflösung der Wohnung ihrer Mutter zu kümmern. Weil unsere Mandantin aber in den Niederlanden wohnte, sollte sie der Ex-Mann ihrer verstorbenen Mutter bei der Wohnungsauflösung unterstützen. Entgegen der getroffenen Absprachen soll dann der Ex-Mann Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung sowie das Auto der Verstorbenen für sich behalten haben. Deshalb erstattete unsere Mandantin Strafanzeige gegen den Ex-Mann wegen Diebstahls. Der Ex-Mann behauptete dann, unsere Mandantin habe ihm die Gegenstände geschenkt und berief sich auf zwei polnische Freunde, die die Schenkung angeblich bestätigen könnten. Die Staatsanwaltschaft sah daher im Ergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben und stellte das Verfahren gegen den Ex-Mann ein. Stattdessen wurde ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung eingeleitet.
Betrug
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über das Internet teure Basecaps bestellt und diese nicht bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft führte deshalb Ermittlungen wegen Betruges. Nachdem die Wohnung unseres Mandanten in dessen Abwesenheit von der Polizei durchsucht worden war, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Strafverteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und wertete anschließend die Ergebnisse der umfangreichen Aktenbände aus.
Kinderpornografie
Durch das LKA Baden-Württemberg wurden verdachtsunabhängige Recherchen im eDonkey2000-Netzwerk durchgeführt. In diesem Zusammenhang geriet unser Mandant in den Verdacht, kinderpornografische Dateien über das eDonkey2000-Netzwerk verbreitet zu haben. Konkret hatte das LKA eine verdächtige IP-Adresse ermittelt und war der Auffassung, diese sei unserem Mandanten zuzuordnen. Kurze Zeit später fand deshalb bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung statt. Mit dem Durchsuchungsbeschluss des Gerichts wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um anwaltliche Unterstützung und Verteidigung gegen den Vorwurf der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB. Der § 184b StGB sieht für eine Verbreitungshandlung als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von drei Monaten vor.
10. Juni 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung geführt, nachdem ein Bekannter ihn bei der Polizei angezeigt und dort vorgetragen hatte, dass unser Mandant ihn in seiner Wohnung mehrfach mit den Fäusten geschlagen und zudem am Rücken verletzt haben soll.
Gefährliche Körperverletzung
Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, seine Freundin in Berlin-Schöneberg geschlagen und später in Griechenland mit heißem Kaffee verbrüht zu haben. Aufgrund dessen wurde unser Mandant in dem Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von fast 6.000 € verurteilt. Sodann beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dieser Angelegenheit.
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften gemäß § 184 StGB geführt. Über den Nachrichtendienst WhatsApp soll unser Mandant in der Gegend um Bielefeld mit minderjährigen Mädchen gechattet und dabei auch Nacktbilder an die Mädchen geschickt haben. Außerdem wurde unserem Mandanten vorgeworfen, die Mädchen im Chat beleidigt und dann genötigt zu haben, ihm ebenfalls Nacktbilder zu übersenden. Die Eltern der Mädchen waren auf deren ungewöhnliches Verhalten aufmerksam geworden und hatten schließlich Strafanzeige bei der Polizei erstattet.
Diebstahl
In Berlin-Wedding waren mehrere Personen in eine Wohnung eingebrochen und hatten Schmuck und andere Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von ca. 15.000 € entwendet. Der Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Am Tatort wurde der Führerschein unseres Mandanten gefunden. Kurze Zeit nach der Tat konnte die Polizei in der Nähe der Wohnung mehrere verdächtige Personen in einem Auto festnehmen und unseren Mandanten als Beifahrer feststellen. Im Kofferraum des Autos wurden mehrere der entwendeten Gegenstände gefunden.