Körperverletzung
2. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Zwei Frauen hatten bei der Polizei Strafanzeige erstattet, weil sie nach eigenen Angaben in Berlin-Wedding beobachtet haben, wie eine junge Mutter ihr Baby im Kinderwagen mehrmals mit der Faust geschlagen haben soll, bis die beiden Zeuginnen eingeschritten seien. Auf einer Wahllichtbildvorlage konnten die Frauen unsere Mandantin als die beobachtete Person wiedererkennen. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 StGB eingeleitet.
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Hehlerei
Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafverfahren wegen Hehlerei geführt. Ihr wurde vorgeworfen, einen gestohlenen Laptop angekauft zu haben. Diesen Laptop soll unsere Mandantin in ein Computerfachgeschäft in Berlin Schöneberg gebracht und dort darum gebeten haben, den Computer zu entsperren.
Raub
17. Dezember 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Ehemann unserer Mandantin unterhielt eine längere sexuelle Beziehung zu seiner Geliebten. Die Geliebte war vom Ehemann auch Schwanger. Deshalb brach unsere Mandantin mit weiteren Beteiligten die Wohnungstür der Geliebten auf. Die zu diesem Zeitpunkt unbekleidete Geliebte wurde dann unter Vorhalt eines Messers wiederholt geschlagen und mit Gläsern beworfen. Auch wurden ihr die Haare abgeschnitten. Unter Vorhalt des Messers musste die Geliebte ihr Handy herausgeben. Die Geliebte erlitt zahlreiche Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. An einem weiteren Tag lauerte unsere Mandantin mit einem Dritter der Geliebten auf der Straße auf und verprügelte die Geliebte abermals. Hierbei wurde auch auf den Bauch der Geliebten getreten. Hierbei rief unsere Mandantin, dass die Geliebte das Kind verlieren solle. Aufgrund dieser Vorfälle wurde unsere Mandantin verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt. Es sollte ein Haftbefehl insbesondere wegen schweren Raubs, Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs erlassen werden.
Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Als Strafe sah der Strafbefehl eine Geldstrafe vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Nachbarschaftsstreiterei seinen Untermieter geschlagen und beleidigt zu haben.
Diebstahl
Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Gemünden a. Main eine Anklageschrift erhalten hatte. In dieser Anklageschrift warf ihm die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, in zwei Schulen eingebrochen zu sein und dort Wertgegenstände entwendet zu haben. Hierbei soll er Gegenstände von mehr 2.000,00 € entwendet und einen Sachschaden von fast 20.000,00 € verursacht haben. Unser Mandant wurde bereits wiederholt verurteilt. Das Bundeszentralregister wies Insbesondere Einträge wegen Diebstahls auf. Insgesamt wurde unser Mandant in der Vergangenheit wegen über 80 Einbrüchen verurteilt. In der Anklageschrift führte die Staatsanwaltschaft Würzburg aus:
Handeltreiben Drogen
Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit fast zwei kg Haschisch Handel getrieben hatte. Aufgrund eines Hinweises gegenüber der Polizei wurde kurze Zeit danach abermals die Wohnung unserer Mandantin durchsucht. Hier wurden wieder 500 Gramm Cannabis gefunden, welche zum Verkauf bestimmt waren. Es handelte sich um eine nicht geringe Menge, weshalb ein Verbrechen gem. § 29a BtMG vorlag.
Räuberische Erpressung
4. Dezember 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn konnte unser Mandant kein Ticket vorlegen. Deshalb sollte unser Mandant seine Personalien angeben und mittels Ausweis belegen. Unser Mandant gab lediglich seinen Namen an. Er weigerte sich, sein Geburtsdatum zu benennen und einen Ausweis vorzulegen. Deshalb riefen die Kontrolleure die Polizei. Unser Mandant war hiermit nicht einverstanden und versuchte, abzuhauen. Deshalb entwickelte sich eine heftige Auseinandersetzung, in welcher unser Mandant die Kontrolleure schlug und trat. Auch gegenüber der eingetroffenen Polizei weigerte sich zunächst unser Mandant sein Geburtsdatum anzugeben.
Kinderpornografie
Die Staatsanwaltschaft Halle führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB. Wie in solchen Verfahren üblich, erfolgte bei unserem Mandanten eine Hausdurchsuchung, bei der alle Datenträger unseres Mandanten beschlagnahmt wurden.
Schwere Körperverletzung
Im Rahmen einer Trennung hatte unser Mandant auf der Straße einen Hammer auf seine ehemalige Lebensgefährtin geworfen. Aufgrund der sich daraus entwickelnden Auseinandersetzung ist die Polizei am Tatort in Berlin Lichtenberg erschienen. Unser Mandant hatte gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt, den Hammer gezielt geworfen zu haben.
Gefährliche Körperverletzung
Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde durch die Polizei vorgeworfen, im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin Tempelhof einen Nachbar zunächst niedergeschlagen und im Anschluss wiederholt gegen den Kopf getreten zu haben.