Vergewaltigung
20. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem Mitangeklagten nachts eine Frau in einem Park in Berlin Kreuzberg über einen längeren Zeitraum vergewaltigt zu haben. Die beiden Angeklagten hatten bereits im Ermittlungsverfahren ohne anwaltliche Beratung sich widersprechende Einlassungen gegenüber der Polizei abgegeben. Deshalb erfolgte die Anklage vor dem Landgericht Berlin.
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Nötigung
Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.
Räuberische Erpressung
5. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten. Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben.
Körperverletzung
Unser bereits zwei Mal vorbestrafte Mandant meldete sich in der Kanzlei nachdem er von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen worden ist. Ihm wurden eine Körperverletzung und eine Beleidigung vorgeworfen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant von seiner Ex-Lebensgefährtin und deren neuen Freund eine Anzeige erhalten hatte. Unser Mandant soll den neuen Lebensgefährten beleidigt und seiner Ex einen Zahn ausgeschlagen haben. Es gab eine unbeteiligte Person, die ebenfalls als Zeuge ausgesagt hatte und die Angaben der Geschädigten bestätigte.
Betrug
Der Bundeszentralregister (BZR) unserer Mandantin enthielt bereits 9 Vorstrafen. Unsere Mandantin wurde insbesondere wegen Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug wiederholt bestraft. Insgesamt gab es Verurteilungen wegen Betruges in über 60 Fällen. Unsere Mandantin hatte auch bereits wegen Betruges in Haft gesessen. Im vorliegenden Verfahren wurde unserer Mandantin vorgeworfen, das Vertrauen einer älteren Dame erschlichen zu haben. Die ältere Dame hatte in 28 Fällen unserer Mandantin darlehensweise Geld von über 60.000,00 € überlassen.
Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten alarmierte die Polizei, da sie durch unseren Mandanten geschlagen worden sein soll. Gegenüber den eingetroffenen Polizeibeamten erstatte sie Strafanzeige wegen Körperverletzung.
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten zunächst ein Strafverfahren wegen Unterschlagung geführt. Unser Mandant soll als Mitarbeiter eines Telefonanbieters mehrere Telefonverträge abgeschlossen haben. Zu den Verträgen gehörte auch immer die Lieferung eines hochwertigen Handys. Diese Handys ließ unser Mandant an seine Anschrift liefern. Nach der Lieferung kündigte unser Mandant die Verträge ohne die Handys zurückzugeben.
Kinderpornografie
Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren 15 - jährigen Mandanten vor dem Landgericht Berlin an. Ihm wurde vorgeworfen mit zwei Freunden eine 13 jährige Bekannte in ein abgelegenes Haus gelockt und sie dort vergewaltigt zu haben. Die sexuellen Handlungen wurden teilweise auf Video aufgenommen. Diese Dateien lagen dem Gericht vor. Ein Beschuldigter war seit Erhebung der Vorwürfe auf der Flucht und der zweite in Untersuchungshaft.
2. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Zwei Frauen hatten bei der Polizei Strafanzeige erstattet, weil sie nach eigenen Angaben in Berlin-Wedding beobachtet haben, wie eine junge Mutter ihr Baby im Kinderwagen mehrmals mit der Faust geschlagen haben soll, bis die beiden Zeuginnen eingeschritten seien. Auf einer Wahllichtbildvorlage konnten die Frauen unsere Mandantin als die beobachtete Person wiedererkennen. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 StGB eingeleitet.
Hehlerei
Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafverfahren wegen Hehlerei geführt. Ihr wurde vorgeworfen, einen gestohlenen Laptop angekauft zu haben. Diesen Laptop soll unsere Mandantin in ein Computerfachgeschäft in Berlin Schöneberg gebracht und dort darum gebeten haben, den Computer zu entsperren.