Kinderpornografie
21. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Auf einer Internetplattform wurde eine kinderpornografische Datei hochgeladen worden, von wo aus andere Nutzer diese Datei herunterladen konnten und sollten. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b StGB. Als die Auswertung der IP Adresse den Internetanschluss unseres Mandanten ergab, ordnete das Amtsgericht Cottbus eine Wohnungsdurchsuchung bei unserem Mandanten an. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden diverse elektronische Geräte unseres Mandanten beschlagnahmt.
Weiterlesen »
Rechtsgebiete
19. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem unserer Mandantin aus Berlin Marzahn durch die Staatsanwaltschaft Berlin eine Beteiligung am unerlaubten Glückspiel vorgeworfen wurde, wendete sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich.Konkret wurde ihr unterstellt, auf Online-Glückspielseiten, wie „Rhinoceros Operations Limited“, „Powercash21 Limited/Estolio Limited“, „European Lotto and Betting Limited“, „Tranello Limited“ und „Grammix Limited“ gespielt zu haben.
Urkundenfälschung
14. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant legte im Rahmen eines Asylantragsverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Reisepass vor. Während der Untersuchung dieses Dokuments durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde jedoch festgestellt, dass einige Seiten aus dem Reisepass fehlten, da diese absichtlich herausgerissen worden waren. Daher wurde unser Mandant von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, eine Urkundenfälschung durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde begangen und somit gegen § 267 StGB verstoßen zu haben.
Nachdem unserem Mandanten eine Strafanzeige wegen Tonbandaufnahme einer nichtöffentlichen Verhandlung zuging, wendete er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich für rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine nicht öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet zu haben.
Gefährliche Körperverletzung
8. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei unbekannte Personen damit beauftragt zu haben, seinen Gewerbenachbarn mit Schlagstöcken erheblich zu verletzen. Diese Beschuldigung beruhte darauf, dass unser Mandant mit dem Geschädigten seit längerem Streitigkeiten vor Gericht führt. Nach dem Besprechungstermin mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst als Verteidiger an und beantragte anschließend Einsicht in die Ermittlungsakte.
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, sich von einer 13-Jährigen Bilder im Rahmen eines WhatsApp-Chats übersenden lassen zu haben, auf denen die Minderjährige leicht bekleidet war und ihr anschließend auch Bilder sowie ein Video von seinem unbedeckten Geschlechtsteil übermittelt zu haben. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen des Einwirkens auf ein Kind mittels Bild oder Ton suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und beantragte anschließend Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte erhalten hatte, besprach er diese ausführlich mit unserem Mandanten und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. [nbsp]
Betäubungsmittelstrafrecht
1. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine unbekannt gebliebene Lehrerin einer Oberschule in Friedrichshein alarmierte die Polizei, nachdem sie von einer Schülerin mitbekommen hatte, dass es einer 15-Järhigen Schülerin aufgrund von konsumierten Betäubungsmitteln schlecht ging. Während der polizeilichen Befragung gab unsere jugendliche Mandantin an, dass sie auf dem Schulweg von einer anderen Person Ecstasy bekommen und dieses anschließend eingenommen habe. Ein Drogenschnelltest bei unserer jugendlichen Mandantin zeigte ein positives Ergebnis bei verschiedenen Betäubungsmitteln an. Aus diesem Grund warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserer jugendlichen Mandantin vor, Betäubungsmittel erworben und besessen und somit gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen zu haben.
Im Rahmen einer Kontrolle von aus dem Ausland kommenden Postsendungen entdeckten Beamten des Hauptzollamts Aachen, dass sich in der an unseren Mandanten adressierten Postsendung eine Aufzuchtstation für Pilze befand. Daher warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserem Mandanten vor, Betäubungsmittel aus dem Ausland bestellt und auf diesem Wege Betäubungsmittel aus dem Ausland eingeführt zu haben.
Unterschlagung
24. März 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Unterschlagung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Paketzusteller ein Telefon nicht ausgeliefert, sondern für sich behalten zu haben. Erschrocken über diese Beschuldigung, vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach dem Gespräch mit unserem Mandanten, nahm Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte und wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus.
Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beschuldigt, den Insolvenzantrag für sein Unternehmen nicht rechtzeitig gestellt sowie keine Abgaben zur Sozialversicherung geleistet zu haben. Gemäß § 15a InsO muss der Geschäftsführer als Vertretungsorgan bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern stellen. Andernfalls droht ihm eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Nach § 266a StGB muss der Arbeitgeber Abgaben des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung bei der Einzugsstelle, also bei der jeweiligen Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers, bezahlen. Bei einem Verstoß droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.