Nachdem unser Mandant mit einem Bekannten in einem Technoclub feiern war und mehrere verschiedene Drogen konsumiert hatte, soll er sich in seinem Drogenrausch seinem Bekannten gegenüber wahnhaft verhalten haben. Der Bekannte unseres Mandanten rief daraufhin die Polizei. Als die Polizei dann eintraf, soll sich unser Mandant den Polizeibeamten gegenüber verbal aggressiv verhalten und sie beleidigt haben. Auch soll sich unser Mandant der anschließenden Festnahme widersetzt und einen der Beamten mit seinem Fuß am Kopf getroffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten daraufhin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren), Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und wegen Beleidigung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) an.
Unser Mandant meldete sich sogleich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten, in dem er anregte, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass sich unser Mandant zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Handlungen wohl in einem psychischen Ausnahmezustand befunden hatte. Er konnte sich nach dem Vorfall auch an nichts mehr erinnern. Rechtsanwalt Dietrich trug außerdem vor, dass sich unser Mandant unmittelbar nach der Tat in psychotherapeutische Behandlung begeben hatte, wo für den Tatmoment eine starke Panikattacke diagnostiziert wurde. Dieser Schriftsatz überzeugte das Amtsgericht Tiergarten, sodass es das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage einstellte.