Unser Mandat wurde von einer Postzustellerin bei der Polizei angezeigt. Diese behauptete, dass sie unseren Mandaten dabei beobachtet hätte, wie er aus einem Postverteilerkasten Post entnommen und diese in einem Fahrzeug durchwühlt habe. Über das Autokennzeichen wurde unser Mandant als Beschuldigter erfasst. Aufgrund dieser Aussage wurden Ermittlungen gegen unseren Mandaten aufgenommen. Im Rahmen dessen wurde auch seine Wohnung durchsucht. Hierbei wurde insbesondere eine Postjacke und vermeintliche Täterkleidung gefunden.
Unter dem Eindruck dieser Beeinträchtigung seiner Privatsphäre kam unser Mandant schließlich zu Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft. Er regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass ein Tatnachweis schwierig sei. Rechtsanwalt Dietrich schlug vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Diesem Vorschlag folgte die Amtsanwaltschaft.