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Rechtsgebiete

Fachanwalt Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

21. Februar 2025: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant war Kunde bei der Deutschen Bank AG. Wegen auffälliger Transaktionen von bzw. an Glücksspielanbieter auf dem Konto unseres Mandanten, meldete die Deutsche Bank AG elektronisch eine Geldwäscheverdachtsmeldung. Aus diesem Grund ermittelte die Polizei Berlin gegen unseren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten vor, am unerlaubten Glücksspiel bei unlizenzierten Online-Glückspielanbietern Estolio Ltd. und Tilaros Ltd. teilgenommen zu haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigter, suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt hatte, beantragte er Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht in die Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant keine Kenntnis von der fehlenden Lizenz der Online-Glücksspielanbieter hatte. Daneben wird er auf wichtige Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte hin.

Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unsere Mandanten wegen der Beteiligung am unerlaubten Glückspiels mangels hinreichenden Tatverdachts ein.  Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

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