Unsere Mandantin war die Geschäftsführerin einer GmbH, welche Finanzprodukte vertrieb. Der Sohn unserer Mandantin schloss im Namen der GmbH über einen Zeitraum von zwei Jahren viele Verträge mit Anlegern. Aufgrund der Verträge überwiesen die Anleger an die GmbH über 500.000,00 – . Die vereinnahmten Gelder wurden nicht entsprechend der Verträge angelegt. Vielmehr verschwand ein Großteil des Geldes auf verschiedenen von unserer Mandantin eröffneten Konten.
In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin berief sich unsere Mandantin auf ihr Schweigerecht.
In einer mehrtägigen Hauptverhandlung befragte Rechtsanwalt Dietrich die Anleger. Insbesondre sollten sie darlegen, welche konkreten Handlungen unsere Mandantin vorgenommen habe. Im Ergebnis wandten sich die Anleger erst mit Beschwerden an unsere Mandantin bezüglich der mangelnden ¬¬Rückzahlung der Beträge. Beim Vertragsabschluss war sie nicht anwesend. Im Rahmen der Beschwerden vertröstete unsere Mandantin regelmäßig die Anleger. Rechtsanwalt Dietrich legte deshalb vor dem Landgericht Berlin dar, dass nicht auszuschließen sei, dass unsere Mandantin auch als Geschäftsführerin keine Kenntnis von der Vertragsgestaltung und Vertragsausführung hatte.
Das Landgericht Berlin war deshalb bereit, dass Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung von 300,00 – einzustellen. Gedroht hatte eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren.