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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

14. März 2014: Bewährung im Berufungsverfahren

Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Unser Mandant hatte vor einem Imbiss den Besitzer des Imbisses mit einem Messer angegriffen und am Hals verletzt. Die Strafe wurde durch das Amtsgericht nicht zu Bewährung ausgesetzt, da unser Mandant bereits zehn Mal – insbesondere auch zu mehrjährigen Freiheitsstrafen ohne Bewährung – verurteilt worden war.

Zum Tatzeitpunkt stand unser Mandant unter Führungsaufsicht.

Im Berufungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Tat bereits mehr als ein Jahr zurückliegen würde und sich die Lebensumstände unseres Mandanten deutlich verbessert hätten. Das Landgericht Berlin hob deshalb das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung ausnahmsweise nochmals zu Bewährung ausgesetzt wurde.

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