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Urkundenfälschung

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Missbrauch von Schutzbefohlener

09. Juni 2014: Einstellung mangels Tatnachweis

Gegen unseren Mandanten wurde ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen geführt. Ihm wurde vorgeworfen, als Erzieher ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Das Ermittlungsverfahren basierte auf den Angaben des Kindes. Unser Mandant bestritt gegenüber Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs. Er war aber bereits durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens nachvollziehbar stark psychisch betroffen. Die berufliche Zukunft unseres Mandanten hing von dem Ausgang des Verfahrens ab. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand von objektiven Glaubwürdigkeitskriterien gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin darlegen, dass die Aussagen des Kindes nicht der Wahrheit entsprachen und auch die Mutter des Kindes ein Interesse an der Falschbelastung hatte. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes eingestellt.

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