Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Berlin erhielt unser Mandant einen Strafzettel ausgehändigt. Diesen zerknüllte er und warf ihn den Beamten vor die Füße. Die Beamten wollten deshalb unseren Mandanten weitergehend überprüfen. Im Rahmen der Überprüfung beleidigte unser Mandant die Berliner Polizisten. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich konnte gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin darlegen, dass unser Mandant aufgrund der als ungerechtfertigt eingestuften Verkehrskontrolle sehr erregt gewesen sei. Auch hatte unser Mandant aufgrund einer Operation Schmerzen gehabt, was die Anspannung verstärkt habe. Obwohl unser Mandant bereits drei Mal strafrechtlich z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung (Landgericht Berlin)und Fahren ohne Fahrerlaubnis (Amtsgericht Tiergarten) insbesondere auch zu Freiheitstrafe verurteilt worden ist, war die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.