Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, eine auf seinen ehemaligen Arbeitgeber ausgestellte Kundenkreditkarte missbräuchlich verwendet zu haben. Deshalb wurde gegen ihn wegen Betrugs ermittelt.
Unser Mandant hatte als Koch bei einer großen Hotelkette gearbeitet und die Karte erhalten, um entsprechende Waren einzukaufen. Mit Ende des Anstellungsverhältnisses war ihm die Berechtigung für die Nutzung der Kundenkarte entzogen worden.
Sodann soll er jedoch mit der Karte auf Kosten seines ehemaligen Arbeitgebers bei einem Lebensmittelgroßhändler über einen längeren Zeitraum Waren im Gesamtwert von über 4.100,00 – für seinen eigenen Bedarf eingekauft haben.
Bei einem Einkauf war einer Kassiererin des Lebensmittelmarktes aufgefallen, dass die Kundenkarte zwischenzeitlich gesperrt worden war. Sie hatte daraufhin die Direktion des Hotels unterrichtet und eine Personenbeschreibung abgegeben. Unser Mandant soll dann aufgrund der Personenbeschreibung von einem Mitarbeiter seines ehemaligen Arbeitgebers gegenüber der Polizei identifiziert worden sein.
Nachdem gegen unseren Mandanten aufgrund der Identifizierung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, wendete er sich hilfesuchend an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass trotz der Identifizierung in diesem Fall nicht automatisch auf unseren Mandanten als Täter geschlossen werden könne, da der ehemalige Arbeitgeber auch lediglich aufgrund der Kundenkartenummer davon ausgegangen sein könnte, dass es sich bei dem Einkäufer um unseren Mandanten gehandelt haben müsse.
Da sich der Tatvorwurf somit nicht mehr auf die Identifizierung unseres Mandanten durch die Hoteldirektion stützen ließ und ein Nachweis über die Täterschaft unseres Mandanten nicht durch andere Beweismittel erbracht werden konnte, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich letztlich eingestellt.