Aufgrund verschiedenster Überwachungen von einer Gruppierung, welche Kokain verkauft, geriet unsere Mandantin in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ihr wurde vorgeworfen, wiederholt von dieser Gruppierung Kokain erworben zu haben. Nach Erhalt der polizeilichen Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, welcher die Verteidigung übernahm.
Rechtsanwalt Dietrich berief sich zunächst für unsere Mandantin auf ihr Schweigerecht und beantragte Akteneinsicht.
Rechtsanwalt Dietrich konnte dann anhand der Ermittlungsakte umfassend schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass die belastenden Beweismittel einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Deshalb durften die Beweismittel nicht gegenüber unserer Mandantin verwendet werden. Das Ermittlungsverfahren musste mangels Tatnachweis durch die Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt werden.