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Urkundenfälschung

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Trickdiebstahl

30. Juni 2014: Freispruch bei Vorwurf Trickdiebstahl

Nach einem Besuch eines Restaurants wurde unser Mandant durch die Berliner Polizei angehalten und kontrolliert. Im wurde vorgeworfen, kurze Zeit vorher den Geschädigten bestohlen zu haben. Hierbei soll unser Mandant auf offener Straße an den Geschädigten herangetreten sein und so getan haben, als ob er ihm einen Fußballtrick zeigen wolle. In diesem Moment habe der Täter das Portemonnaie entwendet und sei nach einem kurzen Gerangel mit dem Portemonnaie davongelaufen. Hierbei soll der Täter drohend noch ein Messer in die Richtung des Geschädigten gezeigt haben. Der Geschädigte hatte sofort die Polizei alarmiert, der Täter konnte aber nicht mehr gefunden werden. Der Geschädigte fuhr deshalb danach die Gegend ab und erblickte unseren Mandanten in einem Restaurant. Er rief abermals die Polizei und verfolgte unseren Mandanten, nachdem dieser das Restaurant verlassen hatte. Gegenüber der Polizei gab der Geschädigte an, dass es sich bei unserem Mandanten sicher um den Täter handeln würde. Deshalb erfolgte eine Anklage. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wiederholte der Geschädigte seinen Aussagen, welche er bei der Polizei gemacht hatte. Er war sich sicher, dass unser Mandant der Täter sei. Rechtsanwalt Dietrich konnte den Geschädigten aber in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Auch konnte er das Gericht davon überzeugen, dass die Wahrnehmung des Geschädigten nur sehr kurz und es dunkel gewesen sei. Deshalb konnte eine Verwechslung nicht ausgeschlossen werden. Das Gericht sprach deshalb unseren Mandanten auf Kosten der Staatskasse frei.

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