Auf dem Kottbusser Damm in Berlin ist ein PKW mit überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern geraten und hatte einen weiteren fahrenden PKW gerammt. Beide Autos hatten einen Totalschaden. Als das Tatfahrzeug zum Stehen kam, entsprangen mehrere Personen dem Auto und liefen davon. Kurze Zeit später erschien unser Mandant nochmals am Auto und entnahm auf der Fahrerseite eine Tasche. Im Anschluss daran rannte er abermals davon. Die mittlerweile am Tatort eingetroffene Polizei nahm die Verfolgung unseres Mandanten auf, da umstehende Zeugen unseren Mandanten als Fahrer bezeichnet hatten. Unser Mandant wurde von der Polizei gestellt, machte aber keine Angaben zum Unfall.
Unser Mandant ist bereits wiederholt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Er hat noch nie einen Führerschein besessen. In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergaren bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant gefahren sei. Er habe vielmehr nur auf Bitten des Fahrers die Tasche aus dem Wagen geholt. Da vermeintliche Blutflecken am Airbag aufgefunden wurden, wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt und die Untersuchung der Blutflecken angeordnet.
Der Sachverständige konnte diese aber nicht auswerten. In einer weiteren mehrtägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht durch Zeugenbefragungen herauszufinden, ob unser Mandant gefahren sei. Aufgrund der Befragungen durch Rechtsanwalt Dietrich und des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs waren sich die Zeugen nicht mehr sicher, ob tatsächlich unser Mandant gefahren sei. Vielmehr konnte nur noch belegt werden, dass unser Mandant das Fahrzeug auf der Fahrerseite verlassen hatte. Dies reichte für eine Verurteilung nicht aus. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen werden.