Unsere Mandantin wurde am S-Bahnhof Springpfuhl von Fahrkartenkontrolleuren der S-Bahn-Berlin GmbH kontrolliert. Dabei wurde ihr vorgeworfen, sie habe ihren Fahrausweis mit einem Stück Klebestreifen manipuliert. Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin durch. Unsere Mandantin wandte sich an Herrn Rechtsanwalt Dietrich.
Herr Dietrich nahm sofort Kontakt zur Amtsanwaltschaft auf und beantragte, dass das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung eines geringen Geldbetrags einzustellen sei.
In einem Schreiben verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass sich unsere Mandantin bei der Kontrolle kooperativ verhalten habe und unsere Mandantin nicht vorbestraft sei. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, wie stark das Strafverfahren unsere Mandantin psychisch belastete.
Die Amtsanwaltschaft stellt daraufhin das Verfahren wegen Urkundenfälschung endgültig ein. Dies hat zur Folge, dass unsere Mandantin nicht bestraft wird und auch keine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt.
Aus einem Brief unserer Mandantin an Herrn Rechtsanwalt Dietrich:
– ? und möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mir alles gut und verständlich erklärt haben und auch, dass sie sehr menschlich geblieben sind. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen und Sie als freundlichen, kompetenten Anwalt in Erinnerung behalten. Vielen Dank.?