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Betrug

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Betrug

17. Juli 2014: Einstellung bei Warenbetrug

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen hochwertige Elektronikartikel über die Plattform ebay versteigert und diese nach Zahlungseingang nicht ausgeliefert zu haben. Dieses Verhalten ist als Warenbetrug strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Übernahme des Mandats Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er konnte in einem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass den Geschehnissen keine Täuschungsabsicht, sondern unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten zugrunde lagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daraufhin wegen fehlenden Tatnachweises ein.

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