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Sachbeschädigung

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Sozialhilfebetrug

21. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf des Sozialhilfebetruges

Unser Mandant beantragte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (?Hartz IV?), obwohl er nebenbei Einkünfte aus einem Gewerbe als DJ erhalten haben soll. Die ihm gewährten Leistungen in Höhe von über 3.300,00 – seien ihm daher zu Unrecht gezahlt worden. Unser Mandant sollte nun die gewährten Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen. Zugleich wurde gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetruges eingeleitet. Unser Mandant und seine Lebensgefährtin erwarteten gerade ihr erstes Kind, so dass die gelegentlichen Einkünfte aus der DJ-Tätigkeit nicht ausreichten, um den Lebensunterhalt der kleinen Familie finanzieren zu können. Unser Mandant fürchtete nun, dass neben der Rückzahlungsforderung im Falle einer Verurteilung auch noch eine erhebliche Geldstrafe auf ihn zukommen würde. In dieser Lage wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt legte Rechtsanwalt Dietrich die Beweggründe unseres Mandanten dar. Dieser hat das Verfahren daraufhin eingestellt. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich zur Erleichterung unseres Mandanten erreichen, dass die an das Jobcenter zurückzuzahlende Summe um die Hälfte reduziert wurde.

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