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Diebstahl

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht / Fahrerflucht

31. Juli 2014: Einstellung nach Erlass eines Strafbefehls wegen Fahrerflucht

Unsere Mandantin liefert Medikamente an Apotheken aus. Beim Auffahren in eine Einfahrt soll sie infolge Unaufmerksamkeit gegen ein dort abgestelltes Fahrzeug gestoßen sein. Unsere Mandantin dachte zunächst, dass sie den Vorfall ohne anwaltliche Hilfe klären könne. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob jedoch nach Abschluss der Ermittlungen Anklage gegen sie. Das Amtsgericht Tiergarten erließ sodann einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und setzte eine Geldstrafe in Höhe von 600,00 – gegen unsere Mandantin fest. Zudem wurde die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis angeordnet und die Verwaltungsbehörde angewiesen, unserer Mandantin vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. In dieser Situation wandte sich unsere Mandantin dann an unsere Kanzlei. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Nach Einsicht in die Verfahrensakte suchte Rechtsanwalt Dietrich den Kontakt zur zuständigen Richterin und regte eine Einstellung an. Rechtsanwalt Dietrich legte gegenüber der Richterin dar, dass unsere Mandantin, nachdem sie davon erfahren hatte, dass sie einen Unfall verursacht haben soll, alles unternommen habe, um die Aufklärung des Vorfalls zu ermöglichen und den Schaden wiedergutzumachen. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem darauf hin, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis im konkreten Fall die Verursachung eines erheblichen Fremdschadens voraussetze. Ein solcher habe hier nicht vorgelegen. Dieser Argumentation ist das Amtsgericht letztlich gefolgt und hat das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Unsere Mandantin konnte damit auch ihre Fahrerlaubnis behalten. Anderenfalls hätte sie ihre selbstständige Tätigkeit als Kurierfahrerin aufgeben müssen.

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