Unser Mandant soll auf der BAB 100 mit Wucht in das Heck eines anderen Fahrzeuges geprallt sein und sich sodann mit hoher Geschwindigkeit unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Am Fahrzeug des Geschädigten sei dabei ein erheblicher Sachschaden in Höhe von über 3.500,00 – entstanden. Mehrere Zeugen hatten den Unfall beobachtet und das Fahrzeug unseres Mandanten so genau beschrieben, dass es in der Nähe des Unfallortes festgestellt werden konnte. Die Fahrzeugbesichtigung durch das Landeskriminalamt ergab, dass es sich bei dem Fahrzeug unseres Mandanten mit hoher Wahrscheinlichkeit um das den Unfall verursachende Fahrzeug handelte, so dass die Staatsanwaltschaft Berlin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten einleitete. Zudem hatte unser Mandant den Schaden seiner eigenen Versicherung gemeldet, hierbei aber wissentlich ein anderes Schadensereignis angegeben. Unter diesen Umständen suchte unser Mandant dann die Kanzlei von Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beruhigte unseren Mandanten zunächst und beantragte Akteneinsicht. Aufgrund der Akteneinsicht ergab sich, dass unser Mandant nach der Ermittlungsakte nicht zweifelsfrei als Fahrer identifiziert werden konnte. Dies stellte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft dar. Das Verfahren gegen unseren Mandanten ist daraufhin gegen Zahlung eines Betrages an die Staatskasse eingestellt worden. Über diesen Ausgang war unser Mandant außerordentlich glücklich. Aufgrund des hohen Fremdschadens hätte unserem Mandanten die Entziehung seiner Fahrerlaubnis gedroht.