Gegen unseren jugendlichen Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Warenkreditbetruges geführt. Ihm wurde vorgeworfen im Internet bei Saturn unter Verwendung gefälschter Kreditkartendaten Waren bestellt zu haben, welche dann persönlich durch ihn im Saturnmarkt abgeholt worden sind.
Nach der Beauftragung von Rechtsanwalt Dietrich beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Die Ermittlungsakte wurde dann umfassend mit unserem Mandanten besprochen.
Hierbei war insbesondere problematisch, dass als Abholer der Waren die Personaldaten unseres Mandanten vermerkt worden sind. Rechtsanwalt Dietrich gab aufgrund der von unserem Mandanten erhaltenden Informationen eine schriftliche Einlassung ab. In dieser legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass ein Tatnachweis nicht zu führen sei. Insbesondere konnte die Staatsanwaltschaft Berlin nicht nachweisen, dass die Bestellungen durch unseren Mandanten vorgenommen worden sind. Ebenso konnte nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Personaldaten unseres Mandanten missbraucht worden sind. Deshalb wurde das Ermittlungsverfahren wegen Betruges mangels Tatnachweis eingestellt.