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Bedrohung

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

13. November 2015: Lediglich Geldstrafe wegen unerlaubten Handel mit Arzneimitteln trotz wiederholten Bewährunsbruchs

Unser langjähriger Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, mit verschreibungspflichtigen Medikamenten Handel getrieben zu haben. Unser Mandant wurde durch die Berliner Polizei beobachtet, wie er am U-Bahnhof Kottbusser Tor verschreibungspflichtige Tabletten verkauft hat. Nach der Festnahme wurden noch über 200 Tabletten bei unserem Mandanten aufgefunden. Problematisch war, dass unser Mandant bereits 16 Mal, z.B. wegen Diebstahls, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Falsche uneidliche Aussage und Strafvereitelung verurteilt worden ist. Weiterhin stand er unter Bewährung. In der Bewährungszeit wurde er insbesondere wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beleidung zwei Mal verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich konnte aber darlegen, dass unser Mandant sich stabilisiert hatte und nicht mehr zu erwarten sei, dass zukünftig weitere Straftaten begangen werden. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

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