Unsere Mandantin fuhr mit ihrem Fahrrad auf der Straße. An einer Ampel verlor sie das Gleichgewicht und stürzte gegen ein sie gerade überholendes Fahrzeug. Ohne weiter anzuhalten fuhr sie weiter. Der Autofahrer verfolgte sie und zwang sie zum Anhalten an der nächsten Kreuzung. Als sie der Autofahrer sie zur Rede stellen wollte, schlug unsere Mandantin dem Autofahrer wiederholt ins Gesicht. Mehrere unbeteiligte Zeugen bestätigten diesen Geschehensablauf. Es wurde deshalb gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und Körperverletzung ermittelt. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf.
Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unsere Mandantin von etwaigen Beschädigungen am Fahrzeug nichts gemerkt hat. Sie musste deshalb davon ausgehen, dass sie von einer fremden Person verfolgt wird. Die Schläge ins Gesicht waren nach ihrer Vorstellung durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Unfallflucht mangels Tatnachweis eingestellt. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert.
Aus einer Mail unserer Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich:
– Ich könnt Sie knutschen – Ich bin happy – Danke Danke Danke.?