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Rechtsgebiete

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchdiebstahl

31. Oktober 2016: Einbruchdiebstahl – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten, der eine Ausbildung im Sicherheitsgewerbe absolviert, wurde vorgeworfen, in Lübben des Nachts einen Supermarkt aufgesucht und die Eingangstür eingetreten zu haben, um sodann Produkte zu stehlen. Zum Diebstahl soll es zwar nicht gekommen sein, weil die ausgelöste Alarmanlage unseren Mandanten in die Flucht geschlagen haben soll. Jedoch soll durch den Tritt gegen die Tür ein Sachschaden in Höhe von 5.000,00 – entstanden sein.

Unser Mandant wurde von einem Nachbarn des Supermarktes beobachtet, wie er sich rasch von der Eingangstür des Supermarktes entfernte.

Der Nachbar konnte die Kleidung des Mandanten genau beschreiben. Zudem offenbarte unser Mandant gegenüber der Polizei – Täterwissen?, anstatt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt Dietrich im intensiven Austausch mit unserem Mandanten eine Stellungnahme vor. Im Ergebnis stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen wie folgt dar: Unser Mandant soll in dieser Nacht am Supermarkt vorbeigegangen sein, als plötzlich der Alarm losschlug. Darauf habe unser Mandant eine andere Person sich rasch entfernen gesehen und sah selbst am Supermarkt nach, was geschehen war. Aus Angst, nun selbst verdächtigt zu werden, habe sich unser Mandant nun selbst zügig entfernt. Dabei muss er beobachtet worden sein.

Unser Mandant hatte große Sorge, wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall verurteilt zu werden. Neben einer Freiheitsstrafe hätte ihm auch der Verlust des Ausbildungsplatzes im Sicherheitsgewerbe gedroht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich jedoch den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

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