Unsere Mandantin wurde an der S-Bahn-Station Hackescher Markt in Berlin von Kontrolleuren der S-Bahn Berlin GmbH gebeten, einen Fahrausweis vorzuzeigen. Unsere Mandantin verfügte über ein Azubiticket. Allerdings war der Gültigkeitsvermerk – Gültig bis: 30.09.2016? auf der Trägerkarte offensichtlich überschrieben. Welches Datum ursprünglich dort stand, war mit bloßen Augen nicht zu erkennen.
Die S-Bahn Berlin GmbH ging von einer Manipulation an der Trägerkarte aus und erstattete Strafanzeige.
Im Rahmen einer Bewertung der Polizeiinspektion Angermünde wurde sodann mittels Mikroskopaufnahme festgestellt, dass die ursprüngliche Datumsangabe – 01.04.2016? gelautet haben müsste. Damit wäre die Trägerkarte nicht mehr gültig gewesen. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserer Mandantin daher Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen vor.
Unsere Mandantin ging zunächst davon aus, sich selbst verteidigen zu können. Sie argumentierte, dass nicht sie die Veränderung vorgenommen habe, sondern ein Auszubildender der S-Bahn-Berlin GmbH am Bahnhof Südkreuz, bei dem sie die Trägerkarte beantragt hatte. Der Auszubildende habe sich zunächst im Datum geirrt und – 01.10.2016? auf der Trägerkarte notiert, die Gültigkeitsdauer jedoch nach Bemerken des Fehlers um einen Tag verkürzt. Nach dieser Version wäre die Trägerkarte gültig gewesen. Außerdem benannte unsere Mandantin einen Zeugen der S-Bahn Berlin GmbH, der ihr gegenüber erklärt haben soll, dass dieser Azubi in der Vergangenheit viele Fehler gemacht habe.
Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte der Einlassung unserer Mandantin aufgrund der Einschätzung der Polizeiinspektion Angermünde keinen Glauben und beantragte den Erlass eines Strafbefehls. Daher beauftragte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
In der nachfolgenden Hauptverhandlung wurde der von der Mandantin benannte Zeuge gehört. Leider gab er an, sich nicht an seine Aussage erinnern zu können. Der Azubi habe stets zuverlässig gearbeitet und ein Überschreiben sei nach den Regularien der S-Bahn Berlin GmbH ohnehin unzulässig. Da eine Verurteilung aufgrund der Bewertung der Bundespolizeiinspektion Angermünde und der Aussage des von der Mandantin benannten Zeugen sehr wahrscheinlich war, besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit Gericht und Amtsanwaltschaft. Die Beteiligten einigten sich darauf, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage noch in der Hauptverhandlung einzustellen. So konnte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Erschleichen von Leistungen verhindert werden. Somit gilt unsere Mandantin weiterhin als unschuldig.