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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

01. März 2017: Strafbefehl wegen Körperverletzung nach Nachbarschaftsstreit – Einstellung des Verfahrens

Unser knapp 40-jähriger Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400,00 – verurteilt. Dem lag zu Grunde, dass er im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin-Kreuzberg zwei 65-jährigen Mieterinnen des Mehrfamilienhauses mehrfach in das Gesicht geschlagen und ihnen den Arm umgedreht hatte, wodurch die Nachbarinnen u.a. Prellungen, Handgelenksdistorsionen und Zerrungen erlitten hatten.

Die Verurteilung beruhte im Wesentlichen auf zwei zwölfseitigen Strafanzeigen der Nachbarinnen, die sowohl den Tatverlauf detailliert und weit übereinstimmend aus ihrer Perspektive schilderten, als auch auf den langwierigen Nachbarschaftsstreit zwischen unserem Mandanten und den beiden Mieterinnen eingingen.

Unser Mandant verteidigte sich zunächst selbst, stellte den Sachverhalt nach besten Kräften objektiv und ohne die eigenen strafbaren Schläge und Griffe wegzulassen dar. Ebenso schilderte er, dass der Nachbarschaftsstreit mit den beiden Rentnerinnen, die vor allem seine Musikanlage als zu laut befanden, bereits seit Jahren schwelte und selbst durch eine von ihm beantragte gemeinsame Aussprache vor einem Schiedsmann nicht beigelegt werden konnte. Er erläuterte, dass sich am Tattag schlicht das dauerhaft angespannte Verhältnis entladen habe und auch er nicht unverletzt blieb, da ihm eine der Nachbarinnen einen gezielten Tritt in seine Leistengegend versetzte.

Weiterhin teilte unser Mandant mit, dass er seine Eltern pflege und zum ehrenamtlichen Betreuer seines Vaters ernannt sei. Unser Mandant ging davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein Einsehen haben und auch seine Umstände sowie seine Bereitschaft zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden in ihrer Erledigungsentscheidung berücksichtigen würde. Als ihm der Strafbefehl zugestellt wurde, erkannte er jedoch, dass die Staatsanwaltschaft all seine Äußerungen zur Beurteilung und Feststellung seiner Strafbarkeit benutzt hatte.

Daraufhin entschied er sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Akteneinsicht ausführlich mit den Aussagen der Nachbarinnen auseinander und ermittelte einige Widersprüche. In einem persönlichen Gespräch mit dem nunmehr zuständigen Amtsgericht besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die Umstände des Nachbarschaftsstreits und die emotional wie finanziell schwierige Situation unseres Mandanten als Pfleger seiner Eltern. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich mitteilen konnte, dass unser Mandant mittlerweile die Wohnung gewechselt hat, um dem Mieterstreit ein Ende zu bereiten, war auch das Gericht der Ansicht, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen sei. Rechtsanwalt Dietrich und das Amtsgericht mussten nun nur noch die Staatsanwaltschaft überzeugen, der Einstellung zuzustimmen, was zwei weitere Schriftsätze in Anspruch nahm.

Schließlich wurde das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten gegen eine Geldauflage, die erheblich unter der Geldstrafe des Strafbefehls lag, eingestellt. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.

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