Unser Mandant, ein im Wirtschaftsleben erfolgreicher Berliner, ist seit Jahren Patient einer orthopädischen Privatpraxis. Infolge erheblicher beruflicher Belastung erlitt unser Mandant einen Zusammenbruch und wollte rasch ein Psychopharmakon im Internet bestellen. Hierzu fälschte er ein Rezept der orthopädischen Privatpraxis und reichte es postalisch bei einer Versandapotheke ein. Entsprechend wurde ihm durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Urkundenfälschung vorgeworfen.Nachdem unser Mandant vom gegen ihn geführten Strafverfahren erfuhr, nahm er unmittelbar Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.
Rechtsanwalt Dietrich empfahl unserem Mandanten, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zu machen, und nahm Akteneinsicht.
In einem ausführlichen Schriftsatz weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Nachweisbarkeit der Urkundenfälschung und verwies zudem auf den Zusammenbruch unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich regte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer sehr niedrigen Geldauflage an.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) war hierzu schließlich nach mehreren zusätzlich geführten Telefonaten bereit.
Unser erleichterter Mandant schrieb Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Brief unter anderem: – Hiermit bedanke ich mich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für das von Ihnen für mich erzielte Ergebnis!?