Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Messe mehrere Flaschen hochwertiger Spirituosen gestohlen zu haben. Der Gesamtwert der Flaschen belief sich auf über 800 – . Unser Mandant wurde des Diebstahls verdächtigt, weil er als Mitarbeiter der beauftragten Firma für den Auf- und Abbau der Messestände zuständig war.Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend nach seiner Mandatierung Akteneinsicht, um die Sachlage genau prüfen zu können. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und wies auf mehrere Umstände hin, die die Täterschaft unseres Mandanten infrage stellten.
So konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der Tatverdächtigen erheblich vergrößern, indem er in Erinnerung rief, dass auf der Messe eine Vielzahl von Menschen mit dem Abbau der Stände beschäftigt war und jeder von ihnen die Gelegenheit hatte, die Flaschen zu stehlen. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass aufgrund des Ermittlungsergebnisses nicht sicher festgestellt werden kann, dass sich unser Mandant tatsächlich zur Tatzeit auf dem Messegelände aufgehalten hat. Insgesamt ergab sich damit aus der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Nach Eingang des Schriftsatzes sah die Staatsanwaltschaft die Sachlage ebenso wie Rechtsanwalt Dietrich, folgte daher seinem Antrag und stellte das Verfahren ein.