Unser Mandant wurde verdächtigt, unter Ausnutzung seiner beruflichen Zutrittsberechtigung aus einem Warenlager in Berlin-Rudow mehrere Smartphones im Gesamtwert von über 4.600[nbsp]€ gestohlen zu haben. Anschließend soll er die Smartphones über das Internet verkauft haben. Unser Mandant war dringend tatverdächtig, weil sich anhand der Überprüfung der Seriennummern der Verkauf eines der gestohlenen Geräte mit einer Überweisung an unseren Mandanten in Verbindung bringen ließ. Als dann die Wohnräume und der Arbeitsplatz unseres Mandanten gründlich von der Polizei durchsucht und sein PC beschlagnahmt wurden, wandte sich unser Mandant sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Verteidiger.
Um das Ergebnis der Ermittlungen bewerten zu können, bat Rechtsanwalt Dietrich zunächst um Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich nannte mehrere Aspekte, weshalb die in der Akte aufgeführten Anhaltspunkte nicht ausreichen würden, um einen Tatnachweis gegen unseren Mandanten zu führen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die ermittelten Seriennummern der Smartphones auch durch eine fehlerhafte Eintragung von Leerverpackungen in das Computersystem zu den Unstimmigkeiten geführt haben könnten.
Die Strafverfolgungsbehörden wollten sich von den entlastenden Umständen jedoch nicht überzeugen lassen, sodass das Amtsgericht kurz darauf einen Strafbefehl erließ – nun wegen Diebstahls nur noch eines Smartphones. Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch und wandte sich nun direkt an das Amtsgericht. Mit seinem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich bei dem Gericht erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.
Jedoch wurde unserem Mandanten auch nach der Verfahrenseinstellung der beschlagnahmte PC nicht herausgegeben. Auf seine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft erhielt unser Mandant lediglich den Hinweis, dass die Akte bereits archiviert sei. In der Folge wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft und verlangte nachdrücklich die Herausgabe des Rechners. Schließlich kam man der Aufforderung von Rechtsanwalt Dietrich nach und gab unserem Mandanten den Computer zurück.