Loading...

Untreue

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

11. Dezember 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Veruntreuung von Vereinsgeldern

Die Staatsanwaltschaft Potsdam führte gegen unsere Mandantin ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gemäß § 266 StGB. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bei einem gemeinnützigen Verein mit dem Geschäftsführer unberechtigte Gehaltszahlungen vereinbart zu haben, wodurch sie dem Verein einen finanziellen Nachteil zugefügt haben soll.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft an. Nach gründlicher Durchsicht der insgesamt fast 1000 Seiten umfassenden Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In seinem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin von einer ordnungsgemäßen Gehaltserhöhung ausging, wie sie ihr von dem Geschäftsführer mit der Begründung einer gewachsenen Verantwortung für den Verein mitgeteilt worden war. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Zusammenhang detailliert nachweisen, dass unserer Mandantin tatsächlich entsprechend mehr Aufgaben mit einem größeren Umfang zugeteilt worden waren. Rechtsanwalt Dietrich konnte zudem darlegen, dass unsere Mandantin grundsätzlich nicht in entsprechende geschäftliche Vorgänge involviert war. Des Weiteren hob Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft die besonderen persönlichen Lebensumstände unserer Mandantin hervor und führte aus, dass eine strafrechtliche Verurteilung schwerwiegende Konsequenzen für den weiteren Berufs- und Lebensweg unserer Mandantin hätte. Die Staatsanwaltschaft war nach diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen.

To top